Kleingewerbe bei Rentenbezug und Hartz IV?

2 Antworten

Deine Frau muss es dem Jobcenter melden und nachweisen was du monatlich an Brutto erzielst und an Netto ( also reinen Gewinn ) erzielst und auf dieser Grundlage wird dann berechnet.

Eine Übergangszeit gibt es da nicht, denn du bist ja nicht im Leistungsbezug, hast ja nicht einmal Anspruch auf Grundsicherung vom Sozialamt nach dem SGB - Xll, weil du mit deiner Rente nicht nur deinen, sondern auch einen Großteil des Bedarfs deiner Frau abdecken kannst.

Deshalb steht ihr monatlich auch nur noch 180 € zu.

Es gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach dem SGB - ll, also nach dem ALG - 2 ( Hartz - lV ), auch wenn du selber keinen ALG - 2 Anspruch hast.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu, diese würden dann auch auf Erwerbseinkommen bei deiner Frau gelten.

Wenn du also monatlich angenommen 700 € Brutto und dann als reinen Netto Gewinn 500 € erzielen würdest, dann läge dein Freibetrag bei 700 € Brutto bei 220 € pro Monat und dieser Freibetrag würde dann theoretisch von deinen 500 € abgezogen und würde ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 € ergeben.

Könnte deine Frau dann über dich kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, dann würdet ihr bzw.deine Frau auf jeden Fall aus dem Leistungsbezug fallen.

Ihr müsst das dem Jobcenter melden, denn auch das ist Einkommen, das angerechnet werden muss. Du musst dann immer Dein genaues Einkommen angeben und entsprechend bekommt Ihr noch was oder auch nicht.