Kleider verkaufen?

Mungukun  21.05.2023, 20:44

Hast du neben dem Einverständnis deiner Mutter auch die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB)?

Leonzipper 
Beitragsersteller
 21.05.2023, 20:59

Bin ich dran

1 Antwort

Zunächst brauchst du die neben der Zustimmung deiner Eltern auch die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB).

Mit dieser Genehmigung musst du dann dein Gewerbe bei der Kommune anmelden (§ 14 GewO). Eine fehlende oder verspätete Gewerbeanmeldung kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 GewO).

Auch musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch dem Finanzamt übermitteln (§ 138 AO). Wird der nicht übermittelt kann das ggf. als Steuerhinterziehung gewertet werden, wo eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren droht (§ 370 AO).

Am Jahresende musst du eine Steuererklärung samt Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln und im Nachhinein dann deine Gewinne versteuern.

Natürlich musst du auch sämtliche Auflagen aus der DSGVO oder Dinge wie Impressumspflicht beachten. Denn auch hier stehen stehen bei Verstößen hohe Bußgelder zur Strafe.

Wenn du alle vorgenannten Punkte als rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt hast, dann kannst du mit deinem Label loslegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung