Klassenverweis geht das?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

nein 75%
ja 25%

7 Antworten

nein

Zu aller erst muss ich sagen das man auch erst einmal die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten anrufen könnte. Zudem sind die Jungen ziemlich Feige wenn sie es nicht zugeben und die komplette darunter leiden muss.

Das was euer Lehrer bzw. Lehrerin jetzt tätigen will ist eine Kollektivbestrafung. Dies darf sie jedoch nicht da das keine Erziehungsmethode ist. Zudem darf sie solche Strafen nicht erteilen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen (§ 1 GG) , weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Bitte drucke den Folgenden Paragraphen aus. Sollte der Lehrer darauf keine Antwort leisten, wende dich bitte an deine Eltern. § 47 SchUG - Hier steht drin das Kollektivbestrafungen in der Schule unzulässig sind und nicht als Erziehungsmaßnahme zählt.

MFG


Psycholuka  08.06.2018, 22:13

Meinst du nicht den §53 statt 47?

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GibtDa1neFrage  09.06.2018, 10:20
@Psycholuka

Nein ich meine § 47 SchUG! Wieso sollte ich § 53 SchUG meinen. Ist doch ein komplett anderes Thema.

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nein

Dies wäre eine Kollektivstrafe und ist in Deutschland illegal.

(§ 47 SchUG)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
nein

Ich kenn sowas von anderen Lehrern, bin auch eher der meinung dass sie sowas nicht darf

Das darf sie nicht das verbietet das Schulg §53

Es gibt keine "Sippenhaft".

Ein Verweis für eine ganze Schulklasse ist nicht möglich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Versch%C3%A4rfter_Verweis

Vorgeschrieben ist vor der schriftlichen Mitteilung an die Erziehungsberechtigten eine Anhörung des betroffenen Schülers.


GibtDa1neFrage  08.06.2018, 22:01

Die Kollektivbestrafung im Schulwesen ist unzulässig. Ganz einfach... § 47 SchUG

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