KITA kosten getrennt lebend?
Hallo,
Eine Bekannte ist seit kurzem getrennt lebend. Beide haben ein Kind welches nun in den Kindergarten kommt. Die Betreuungskosten werden durch beide geteilt , sprich der Vater des Kindes überweist monatlich seinen Anteil der Gebühren an die Mutter.
Die Mutter bekommt voraussichtlich die Kitakosten durch ihren Arbeitgeber bezahlt. Nun die Frage. Muss sie dem Kindesvater diesbezüglich in Kenntnis setzen ?
Das heißt. Er bezahlt monatlich die Hälfte der Gebühren, sie bekommt sie voll erstattet.
4 Antworten
wenn der Arbeitgeber das Bezahlt und für die Eltern keine kosten entstehen sollte der vater auch keinen Kitabeitrag bezahlen.
Unterhalt sollte er bezahlen im ganz normalen rahmen.
Er sollte dazu übergehen einen ganz normalen Unterhalt zu zahlen und nicht Einzelanteile von Kosten. Dann ist es vollkommen irrelevant welche Kosten sie ersetzt bekommt oder nicht, denn den Unterhalt kann sie frei einteilen wie es der Bedarf des Kindes ist.
wenn sie alles vom AG ersetzt bekommt, muss sie den Vater natürlich in Kenntnis setzen, sonst bereichert sie sich ja ungerechtfertigt.
Ja sie muss ihn in Kenntniss setzen, da er für das Kind etwas bezahlt, was schon von jemand anderem übernommen wurde.
Die Kitakosten werden mit dem Unterhalt verrechnet