Kirchliche Trauung außerhalb der Heimatgemeinde

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In Deutschland gilt für die Landeskirchen, seit Karl dem Großen, das Territorialprinzip. Das heißt: Zuständig für dich ist der Pfarrer, wo du wohnst. Wenn du außerhalb dieses Wohnortes eine kirchliche Amtshandlung vollziehen lassen möchtest (Taufe, Trauung...), muss der zuständige Pfarrer seine Erlaubnis geben, das sogenannte "Dimissoriale". (Danach haben die Verantwortlichen in der anderen Gemeinde gefragt, als sie Taufschein, bzw. für Protestanten die Konfirmationsbestätigung verlangten).Die Erlaubnis darf übrigens nicht verweigert werden. Es sei denn, es ist irgendetwas nicht in Ordnung.

Das alles hört sich bürokratisch an, ist es aber nicht. In der Regel wird solche Erlaubnis gerne erteilt. Der andere Pfarrer (oder Pfarrerin?), der traut, muss dann die Unterlagen an das zuständige Pfarramt schicken.

In der Regel fragt man nicht nach den Gründen, warum man anderswo die Trauung vornehmen lässt. Oft ist die andere Kirche "romantischer" etc., die äußeren Bedingungen passen besser.

Im übrigens könntest du dich freuen, wenn es zu einem Gespräch kommt. Der Heimatpfarrer lernt dich (wieder?) kennen. Vielleicht schenkt euch die Heimaltgemeinde sogar eine Traubibel. Das ist oft der Brauch.

Nein, das ist alles halb so wild. Es geht dabei lediglich um eine Information, damit das Gemeindeverzeichnis und die Chronik ordnugsgemäß geführt werden können. Es muss sich keiner dafür rechtfertigen, wenn man in einer anderen Kirche/Gemeinde heiraten möchte. Sollte der Pfarrer jedoch darauf bestehen, so kannst Du ihm sagen, es seien persönliche Gründe; und diese sind nun mal eine private Angelegenheit. Und vielleicht war die Dame im Gemeindebüro auch einfach unsicher. Alles jedenfalls kein Problem, es ist eine reine Formalität.

Viel Glück für die Hochzeit wünscht der Ludgeruskantor