Kindesunterhalt?
Hallo,
Folgende Situation: mein Ex Mann und ich sind geschieden, die Kinder leben bei mir ( wurde gerichtlich so festgelegt...lange Story) und sehen ihren Papa alle zwei Wochen übers Wochenende. Es wurde auch festgelegt dass er Unterhalt zu zahlen hat...bis hier noch ganz logisch.
Jetzt ist es nur so dass ihn Grad seine Vergangenheit einholt und mittlerweile mehrere Gläubiger sämtliches Einkommen bis auf den Selbstbehalt pfänden.
Muss er mir dann trotzdem den Unterhalt bezahlen von seinem Selbstbehalt oder kann ich mich da lieber gleich um Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt kümmern?
Hoffe ich habe mich da nicht zu unklar ausgedrückt, konnte es Grad nicht besser formulieren.
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Wenn ihm nur der Betrag des Selbsterhalt bleibt bekommst du von ihm natürlich keinen Unterhalt.
Das wäre auch ohne Schulden so wenn er nicht genug verdienen würde.
Also ja wende dich an das Jugendamt und beantrage den Unterhaltsvorschuss.
Wenn er Unterhaltspflichten nachkommen muss, dann erhöht sich auch sein Selbstbehalt entsprechend, er muss nur entsprechende Nachweise vorlegen.
Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:
https://www.unterhalt.com/vorrang-von-unterhalt-oder-schulden.html
unterhalt geht vor schulden. also pfände den unterhalt und dann erst können sich die gläubiger mit einreihen.
Wenn Sie Unterhalt für Ihre getrennt lebenden Kinder oder Ihren getrennt lebenden Ehegatten zahlen müssen, kann der pfändungsgeschützte Freibetrag auf Ihrem P-Konto schnell und einfach mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Über meinen Freibetragsrechner können Sie den möglichen Erhöhungsbetrag ermitteln und im Anschluss die zur Einrichtung des Freibetrages benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Sie müssen die Bescheinigung dann nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten den erweiterten Freibetrag, um die Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können.
https://p-konto.de/glossar/unterhaltszahlungen.html
Soll er sich drum kümmern!