Kindesunterhalt?

6 Antworten

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Wenn ihm nur der Betrag des Selbsterhalt bleibt bekommst du von ihm natürlich keinen Unterhalt.

Das wäre auch ohne Schulden so wenn er nicht genug verdienen würde.

Also ja wende dich an das Jugendamt und beantrage den Unterhaltsvorschuss.

Wenn er Unterhaltspflichten nachkommen muss, dann erhöht sich auch sein Selbstbehalt entsprechend, er muss nur entsprechende Nachweise vorlegen.

unterhalt geht vor schulden. also pfände den unterhalt und dann erst können sich die gläubiger mit einreihen.

Wenn Sie Unterhalt für Ihre getrennt lebenden Kinder oder Ihren getrennt lebenden Ehegatten zahlen müssen, kann der pfändungsgeschützte Freibetrag auf Ihrem P-Konto schnell und einfach mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Über meinen Freibetragsrechner können Sie den möglichen Erhöhungsbetrag ermitteln und im Anschluss die zur Einrichtung des Freibetrages benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Sie müssen die Bescheinigung dann nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten den erweiterten Freibetrag, um die Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können.

https://p-konto.de/glossar/unterhaltszahlungen.html

Soll er sich drum kümmern!