Kinderzuschlag mitteilung?


28.08.2024, 23:10

bei der arbeitsagentur steht auf dem Merkblatt für kinderzuschlag 

Mitteilung von Änderungen im Bewilligungszeitraum

Ändert sich während des Bewilligungszeitraums etwas an Ihrem Einkommen oder Ihren Wohnkosten, müssen Sie dies der Familienkasse nicht mitteilen, da dies Ihren Kinderzuschlag nicht verändert.

Nur wenn jemand in Ihren Haushalt einzieht oder aus Ihrem Haushalt auszieht oder ein Kind in die Familie geboren wird, hat dies Auswirkungen auf Ihre Bewilligung. Änderungen dieser Art sind der Familienkasse daher unverzüglich mitzuteilen (siehe auch 7. auf Seite 22).

1 Antwort

Wenn Ihr zusammen nicht über - je nach Fall - 3-4000 EUR ist nix zu befürchten...

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

weiter unten, 3. Ausklappfrage:

Anspruch auf KiZ haben Familien mit kleinem Einkommen. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.

Die folgenden Beispiele zeigen, wann Familien Kinderzuschlag bekommen können (Wohnkosten und Gehälter pro Monat):

  • Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil von einem Kind circa 490 Euro Warmmiete, kann der KiZ bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1.440 Euro bis etwa 3.040 Euro brutto liegt (Kind: 6 Jahre).
  • Bei einer Warmmiete von circa 790 Euro, darf das Bruttogehalt bei 2 Kindern rund 1.120 Euro bis rund 4.390 Euro betragen. (Kinder: 6 und 8 Jahre). Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wurden nicht berücksichtigt.
  • Bei einer Paarfamilie mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.360 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.430 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).
  • Bei einer Warmmiete von etwa 990 Euro, darf das Bruttogehalt rund 1.690 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.790 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).
  • Zahlt eine Paarfamilie mit 3 Kindern eine Warmmiete von etwa 990 Euro, darf sie rund 1.150 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 5.700 Euro (Doppelverdiener) brutto verdienen (Kinder: 6, 8 und 10 Jahre).