Kindergeld zurückzahlen?

3 Antworten

Wenn du dich weiterhin als "Ausbildungssuchend" gemeldet lässt, dann besteht auch weiterhin Kindergeldanspruch für die Eltern...

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12.

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt es zu keiner Überzahlung, dann muss auch vom bisher erhaltenen Kindergeld nichts zurück gezahlt werden, wenn für den Bezugszeitraum die Voraussetzungen erfüllt waren.

Dann müsste ja jeder der seine Ausbildung oder Studium abbrechen würde das bisher erhaltene Kindergeld erstatten, obwohl für besagten Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt waren.

Wenn Du weiterhin auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, dann bleibe weiterhin ausbildungssuchend gemeldet, dann kann Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind selbst.

Rest mit der Familienkasse klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.