Kindergeld bei Absage von Wunschstudienplatz weiterhin bekommen?
Hallo,
ich überlege jetzt zum Wintersemester mich bei der Universität Heidelberg für Humanmedizin zu bewerben. Da der Standort allerdings sehr beliebt ist, kann es durchaus sein das ich dort abgelehnt werde (obwohl eine kleine Chance durchaus besteht).
Von Freunden habe ich gehört das eine offizielle Absage der Agentur für Arbeit für das Kindergeld reichen würde, das man aber zum Sommersemester wieder eine Absage vorweisen müsste, um zu zeigen das man sich „bemüht“ einen Studienplatz zu finden um das Kindergeld weiterhin zu bekommen, nur bietet die Universität Heidelberg, an der ich studieren wollen würde Humanmedizin eben nicht zum Sommersemester an: reicht das dann ebenfalls als Begründung für die Fortzahlung des Kindergelds?
Danke im Voraus! 🙏
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Überlasse die Entscheidung der Familienkasse.
Meines Wissens nach sind bis zu vier Monate "Untätiigkeit" möglich.