Kindergeld?

2 Antworten

Für das Berufskolleg bestand ja Anspruch auf Kindergeld, also schulische Ausbildung.

Man muss nach dem Abschluss einer schulischen Ausbildung nicht zwingend ausbildungssuchend gemeldet sein.

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht unter 25 Jahren weiterhin Anspruch auf Kindergeld für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten.

Das Kind muss dann nur nach Beendigung der Schule innerhalb von 4 Monate mit einer Ausbildung oder Studium bzw.ein freiwilligen Dienst wie ein FSJ - oder Praktikum beginnen, wo dann auch wieder die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt würden.

Ab Beginn der Ausbildung im September 2023 bestand dann ja eh wieder Anspruch auf Kindergeld.

Teile der Familienkasse also alles schriftlich mit, am besten nochmal entsprechende Nachweise in Kopie einreichen, auch den Azubivertrag und Nachweis über den Besuch des Berufskolleg und das Ende.

Für den Kindergeldanspruch sind Karenzzeiten zulässig,

Aufstellung postalisch einreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.