Kindergeld?
Hallo,
es geht um das Kindergeld 2023. In dem Jahr wurde meine Tochhter im Mai 18 Jahre. Vom 01.01. - 26.07.23 hat sie ein Berufskolleg für Solzialpädagogik besucht. Dann ab dem 01.09.23 eine Ausbildung begonnen.
Zählen beim Burufskolleg noch die Sommerferien dazu? Im Teilnahmevertrag steht bis 26.07.23, im Antrag auf Zustimmung zur Praktikumsstelle 1 BKSP - Zeitraum Praktikums: ist Schuljahr 22/23 eingetragen.
Zwischen dem 27.07.-31.08. war Sie nämlich nicht arbeitssuchend gemeldet.
Die Kindergeldkasse hätte jetzt gerne eiine Aufstellung für das Jahr ab 2023 (Erklärung tu den Verhältnissen).
Danke im voraus
2 Antworten
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Für das Berufskolleg bestand ja Anspruch auf Kindergeld, also schulische Ausbildung.
Man muss nach dem Abschluss einer schulischen Ausbildung nicht zwingend ausbildungssuchend gemeldet sein.
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht unter 25 Jahren weiterhin Anspruch auf Kindergeld für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten.
Das Kind muss dann nur nach Beendigung der Schule innerhalb von 4 Monate mit einer Ausbildung oder Studium bzw.ein freiwilligen Dienst wie ein FSJ - oder Praktikum beginnen, wo dann auch wieder die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt würden.
Ab Beginn der Ausbildung im September 2023 bestand dann ja eh wieder Anspruch auf Kindergeld.
Teile der Familienkasse also alles schriftlich mit, am besten nochmal entsprechende Nachweise in Kopie einreichen, auch den Azubivertrag und Nachweis über den Besuch des Berufskolleg und das Ende.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Für den Kindergeldanspruch sind Karenzzeiten zulässig,
Aufstellung postalisch einreichen.