Kinderfahrkarte mit 14

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"Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren"

Also darf man mit 14 ein Kinderticket benutzen.

Einfach mit den Eltern zum Kundencenter gehen und sich da beschweren, falls das Alter als Grund angegeben ist.

Im 

Gemeinschaftstarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)für die Verbundverkehrsunternehmen

heißt es dazu:

Einzelkarten für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren

Die "Kinderfahrkarte" gilt also bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

Wenn das Alter also der Grund für den Vorwurf des Schwarzfahrens ist, dann kann Dein Bekannter bzw. seine Eltern dagegen angehen.

Hier sollten die Eltern Deines Bekannten mal direkt mit dem HVV bzw. der zuständigen Stelle sprechen. Ansonsten Einspruch gegen den Bescheid einlegen sobald er den kommt.

http://www.bahn.de/autokraft/view/mdb/autokraft/wir/verbuende/mdb\_147572\_hvv\_gemeinschaftstarif.pdf

Ab 15 Jahren (nicht ab dem 15 Lj.) gibt es einen sogenannten Freizeitpass, mit dem Schüler für 7.90 Euro monatlich weiterhin zum Kinderpreis fahren können. Es würde keinen Sinn machen, dass für ein 14 jähriges Kind keine Vergünstigung möglich ist, davor oder danach aber schon, aber sicherheitshalber würde ich beim HVV nachfragen. Ich würde mir auch wünschen, dass es auf der HVV Webseite  erklärt wird. Wenn es bis einschließlich 14 Jahren heißt, ist es bis zum 15. Geburtstag, wenn es einschließlich 14.Lebensjahr heißt, ist es bis zum 14. Geburtstag.

Nein sie dürften es nicht. Denn die normale Fahrkarte für erwachse ist ab 15. Und da er aber noch 14 ist muss er die kinderfahrkarte benutzen.

Mit dem 14. Geburstag beginnt das 15. Lebensjahr.

Also wurde die Fahrkarte an dem 14. Geburtstag ungültig!

Nach der Geburt befindet sich das Baby im 1. Lebensjahr. mit dem ersten Geburtstag beginnt das 2. Lebensjahr ;)


wiwiHH  17.09.2017, 21:28

Die Karte gilt aber nicht einschließlich dem 14. Lebensjahr sondern einschließlich 14 Jahren.

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