Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers muss Kosten der Verkehrsrechtschutzversicherung des Unfallgeschädigten begleichen?
Autofahrer A fährt Autofahrer B ins Auto.
A bekommt die Alleinschuld am Unfall (Polizeiprotokoll, Zeugenaussagen ...) - B bekommt von Kfz-Versicherung von Autofahrer A den Restwert seines Fahrzeugs überwiesen.
Es fand keine Gerichtsverhandlung statt - Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat anstandslos die Kosten beglichen.
Autofahrer B hat eine ADAC-Verkehrs-Rechtschutzversicherung (Plus-Mitgliedschaft), der von B beauftragte Verkehrsrechtschutzanwalt, bezahlt von der ADAC Rechtschutzversicherung von B, übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung, machte Kosten geltend usw., "was ein Anwalt halt so macht".
Die Frage nun:
Muss die KFZ Haftflichtversicherung des Unfallverursacher dem ADAC Rechtschutzversicherer die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts für den unfallgeschädigten Autofahrer B übernehmen?
Oder ist dies mit den Mitgliedsbeiträgen aller ADAC Verkehrs-Rechtschutzversicherten abgegolten, wird sozusagen aus dem "Gemeinschaftmitgliedstopf" bezahlt?
Und wie wäre der Fall, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung mit anschließendem Urteil kommt - und demzufolge viel höheren Kosten?!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Es ist lediglich die juristische Erstberatung im Mitgliedsbeitrag enthalten!
https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/details/adac-plus-mitgliedschaft/
Somit hat sich deine Frage erledigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
...bitte deine eigene Frage genau lesen!
Autofahrer B hat eine ADAC-Verkehrs-Rechtschutzversicherung (Plus-Mitgliedschaft),...
Darauf habe ich hingewiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung nichts mit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft zu tun hat!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/grandy52/1670522615237_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1670522615000)
Die Kosten werden von der Haftpflicht des Verursachers getragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/grandy52/1670522615237_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1670522615000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meiner Erfahrung nach bezahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Anwalt, Gutachter, Abschleppkosten, Verschrottungskosten, Leihwagen usw.
Die Beiträge für den ADAC- Schutz des Geschädigten muss der natürlich selber tragen. Aber vielleicht habe ich die Fragestellung auch falsch verstanden?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es geht in meiner Frage nicht um die Kosten des Rechtschutzversicherten (ADAC übernimmt die kompletten Kosten für ihn), sondern darum, ob die KFZ-Haftplflichtversicherung des UNfallschuldigen die Kosten die der ADAC Rechtschutzversicherung von dem/des Unfallgeschädigten entstehen, die für die anwaltliche Vertretung des Unfallgeschädigten entstanden sind, übernehmen muss.
Bitte die Frage nochmal richtig Lesen! Es geht nicht um die Kosten des Rechtschutzversicherten (ADAC übernimmt die kompletten Kosten für ihn), sondern darum, ob die KFZ-Haftplflichtversicherung des UNfallschuldigen die Kosten die der Rechtschutzversicherung für die anwaltliche Vertretung des Unfallgeschädigten entstanden sind, übernehmen muss.