Autofahrer A fährt Autofahrer B ins Auto.
A bekommt die Alleinschuld am Unfall (Polizeiprotokoll, Zeugenaussagen ...) - B bekommt von Kfz-Versicherung von Autofahrer A den Restwert seines Fahrzeugs überwiesen.
Es fand keine Gerichtsverhandlung statt - Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat anstandslos die Kosten beglichen.
Autofahrer B hat eine ADAC-Verkehrs-Rechtschutzversicherung (Plus-Mitgliedschaft), der von B beauftragte Verkehrsrechtschutzanwalt, bezahlt von der ADAC Rechtschutzversicherung von B, übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung, machte Kosten geltend usw., "was ein Anwalt halt so macht".
Die Frage nun:
Muss die KFZ Haftflichtversicherung des Unfallverursacher dem ADAC Rechtschutzversicherer die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts für den unfallgeschädigten Autofahrer B übernehmen?
Oder ist dies mit den Mitgliedsbeiträgen aller ADAC Verkehrs-Rechtschutzversicherten abgegolten, wird sozusagen aus dem "Gemeinschaftmitgliedstopf" bezahlt?
Und wie wäre der Fall, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung mit anschließendem Urteil kommt - und demzufolge viel höheren Kosten?!