Kennzeichen für E-Roller, aber nicht für E-Bikes – warum?"?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Regelungen für E-Roller und E-Bikes, die mich etwas verwirren. Warum muss ein E-Roller ein Kennzeichen haben, während ein E-Bike keines braucht? Außerdem verstehe ich nicht, warum man mit einem E-Roller nur bis zu 20 km/h fahren darf, während Fahrradfahrer oft viel schneller unterwegs sind und dabei keine besonderen Einschränkungen haben. Ein E-Roller fährt also langsamer, aber unterliegt strengeren Regeln.
Kann mir jemand erklären, warum das so ist? Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch im Voraus!
Viele Grüße
6 Antworten
Weil ein E-Bike (oder besser Pedelec, also bis 25 km/h) das nur schafft, indem der Fahrer mit in die Pedale tritt. Deshalb gelten die Dinger als Fahrräder.
E-Roller fahren von alleine mittels Gasgriff => dem Mofa vergleichbar
Gleiches gilt für die E-Bikes, die auch einen Gasgriff haben, und bei denen man nicht selbst treten muss, damit es fährt. Die gelten auch nicht als Fahrrad, und wenn man so ein Teil fährt, muss man noch viel mehr beachten.
E-Bikes mit Motorunterstützung schneller als 25km/h benötigen meines Wissens nach ein Kennzeichen
E-Bikes fahren nur, wenn du trittst. Wenn du aufhörst, fällt das Fahrrad um. Der Motor unterstützt dich nur beim Treten. Ja ihr Roller dagegen wird komplett selbstständig, ohne dass du irgendwie treten musst. Deshalb braucht er auch ein Kennzeichen. Der Motor am E-Bike unterstützt übrigens bis maximal 25 km/h. Ab dann ist ausschließlich selbst treten angesagt.
E-Bikes die auch ohne treten fahren können, bzw. schneller als 25 km/h mit Motorunterstützung fahren nennt man S-Pedelecs, und die brauchen auch ein Kennzeichen.
Das hat überhaupt nichts mit der Geschwindigkeit zu tun. Sondern damit, dass das eine ein Kraftfahrzeug ist und das andere ein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug.
Bei den weit verbreiteten Pedelecs, die gemeinhin als E-Bikes bezeichnet werden, ist der Antrieb ja immer noch primär mit Muskelkraft. Der Motor kann das Fahrzeug nicht allein antreiben, sondern leistet nur Unterstützung beim Treten mit einer fahrradüblichen Geschwindigkeit. Damit ist es rechtlich ein Fahrrad und es besteht soweit Konsens, dass Fahrräder keine Haftpflichtversicherung und dementsprechend auch kein Versicherungskennzeichen brauchen.
Der E-Scooter kann auch vom Motor allein angetrieben werden. Damit ist er eben kein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Und in der Politik besteht Konsens darüber, dass Kraftfahrzeuge mindestens eine Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Nachweis via Versicherungskennzeichen brauchen.
Bei E-Bikes, die einen Modus haben bei dem der Motor nicht nur beim Treten unterstützt, sondern das Zweirad auch allein antreiben können, ist das genauso: Das sind damit Kraftfahrzeuge und keine Fahrräder mehr.
Weil alles über 6kmh was selbständig fährt n KFZ ist. Pedelecs bis 25kmh sind mit Tretunterstützung. S-Pedelecs brauchen auch eins weil diese bis 45kmh fahren können. E-Bikes fahren von selbst und brauchen auch ein Nummernschild falls sie überhaupt straßenlegal sind.