keine Herausgaben von Videomaterial obwohl eine Straftat Passiert ist?
Das ist eine Theoretische frage: Ich habe videomaterial und die Polizei hat mich vor ein paar Monaten angeschrieben dies auszuhändigen, ich hab es jedoch bis jetzt nicht getan und werde das auch nicht tun, was passiert? und was würde passieren wenn ich das Beweismaterial vernichte
2 Antworten
tinalisatina
bestätigt
Von
Experte
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(4) Der Versuch ist strafbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JoeBijen/1642278728047_nmmslarge__0_0_1409_1409_7d592e8a494f14c2f2bbe243fb01979c.jpg?v=1642278728000)
Gemäß § 258 StGB droht bei strafbarer Beweisvereitelung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.