Keine deutsche Staatsangehörigkeit wegen Krankheit?
Hallo bin in Deutschland geboren und bin schon 21.Bis heute war es mir nicht so wichtig was für eine Staatsangehörigkeit ich habe.Doch ich muss langsam an meine Zukunft denken.Deswegen hatte ich einen telefonischen Termin,bei der Beraterin für die Einbürgerung,die dann sagte ich solle nochmal anrufen wenn ich arbeite.Ich dachte mir hä?Ich wurde mit Starken Depressionen diagnostiziert, habe eine Nierenschwäche und nur weil ich ne Auszeit brauche(die Idee kam von meiner Psychologin)werde ich nicht eingebürgert?Ich bin einer der sehr glücklich ist,in Deutschland leben zu können, vertrete die deutschen werte und spreche die Sprache perfekt.Aber wenn ich einer wäre der aus Syrien kam oder aus der Ukraine hätte ich meinen Pass.Mein Vater hat jahrelang gearbeitet und Steuern bezahlt dafür das wir wie ******* behandelt werden...Weiß jemand was mann machen kann oder soll ich das einfach auf mir sitzen lassen?Oder sagt ihr die Beraterin hat Recht?Kann ja sein das ich falsch liege.Liebe Grüße
5 Antworten
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Nach dem neuem Einbürgerungsgesetz, was in diesem Jahr in Kraft tritt, dürfte das kein Problem sein …
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Mal abgesehen davon daß es noch NICHT in Kraft ist: verlinke doch mal bitte den Text auf den du dich beziehst...
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Es reicht aus, wenn man im Antrag ankreuzt, dass man keine Sozialhilfe / Bürgergeld bzw. andere Hilfen bezieht. Ob Du dich von den Eltern im Einfamilienhaus aushalten lässt, ist für die Einbürgerung nicht von Belang...
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Es gibt Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Erfüllst Du sie nicht, so kümmere Dich, dass es läuft. Und was Deine Eltern gemacht habe, könnte dabei nebensächlich sein.
Deine Argumentationskette "Steuer zahlende Eltern, also muss ich eingebürgert werden" wirkt eher dürftig als stechend.
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https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__4.html
Es kommt drauf an ob deine Eltern (mind. ein Teil) bei deiner Geburt entweder Deutsche sind, oder sich seit mind. 8 Jahren legal in Deutschland aufhalten...
Ist dem bei dir so?
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Wer sich einbürgern lassen möchte, muss die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllen.
Dazu gehört der Nachweis, dass man sich frei von Sozialeinkommen selber unterhalten kann. Wenn du den nicht erbringen kannst, kann man dich nicht einbürgern.
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Es reicht aus, wenn man im Antrag ankreuzt, dass man keine Sozialhilfe / Bürgergeld bzw. andere Hilfen bezieht. Ob Du dich von den Eltern im Einfamilienhaus aushalten lässt, ist für die Einbürgerung nicht von Belang...
Doch. Auch nach dem gelten die üblichen Voraussetzungen der Einbürgerung.