Kein Feiertagszuschlag für Führungskräfte?
Halli Hallo,
Ich bin seit 3 Jahren Schichtleiter in einem bekannten Schnellrestaurant. Vor kurzem habe ich einige Unstimmigkeiten in meiner Abrechnung festgestellt und hab mich daher ein wenig umgesehen und gemerkt dass, weder ich noch die Kollegen auf der gleichen Position einen Zuschlag für die gesetzlichen Feiertage extra vergütet bekommen. Wir bekommen auch keinen Ausgleichstag oder Ähnliches. Eine meiner Kolleginnen hat diesbezüglich schonmal das Gespräch mit unserem Bezirksmanager gesucht und als Antwort bekommen, dass der Februar ja auch nur 28 Tage hat und wir manchmal nicht auf unsere Stunden kommen. Also wir bekommen ein Festgehalten, dass sich aus 168 Stunden errechnet. Gefühlt Arbeite ich aber mehr als die vereinbarten Stunden. Ich weiß genau dass ich wenn ich das Thema anspreche auch nur vertröstet werde und ohne einen Rechtsanwalt nicht weiter komme. Ich weiß aber auch, dass ich danach meinen Job verlieren werde auf kurz oder lang. Überschlagen bin ich alleine für dieses Jahr bei knapp 500€ die mir fehlen würden.
Daher lautet meine Frage gibt es da eine gesonderte Regelung für Führungskräfte, Festgehälter oder im allgemeinen die Systemgastronomie?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DODOsBACK/1672273964865_nmmslarge__599_0_765_765_232ec0a8d47b023ef5e6c70efaf99a76.jpg?v=1672273965000)
Schreib deine Fragen so genau wir möglich auf, sammle alles, was du an Belegen finden kannst, und dann gönn dir einen Anwalt, der sich deinen Vertrag mal eine Stunde anschaut.
Die wichtigsten Klauseln sollte er zügig abgearbeitet haben, danach kannst du immer noch entscheiden, ob du weitere Schritt unternimmst oder akzeptierst, dass es sein darf, wie es ist...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zu Feiertagsarbeit bzw. -zuschlägen? Das ist der relevante Punkt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es meines Wissens nach nicht sondern wäre im Arbeitsvertrag oder über einen Tarifvertrag geregelt.
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Das klingt auf jeden Fall danach dass es sich lohnen würde da nochmal genauer hin zu schauen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ilknau/1447364208804_nmmslarge__0_330_1388_1388_92fdb6afa6c9ccd3ae8afc5f35c0eacf.jpg?v=1447364209000)
Für Chefs, Führungskräfte gibt es keine ÜStd., denn sie werden allein so hoch vergütet, damit genau der Fakt ausgeglichen ist.
Gilt auch für Feiertage, lG.
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So hoch ist der Unterschied zwischen mir und den regulären Mitarbeitern nicht dass es das aus meiner Sicht rechtfertigen würde. Wir reden da von etwas mehr als 1€ pro Stunde.
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Ich weiß: mein Chef verdient 3400 € per Month während ich mit ca. 1000 davon gehe - in aktueller KA wegen C. noch weniger.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also um das nochmal zu veranschaulichen. Mein Gehalt beläuft sich auf knappe 2000€ da kann von einem Ausgleich wegen zu hoher Bezahlung ja wohl kaum die Rede sein
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Überstundenausgleich für Führungskräfte gibt es sehr wohl, ich feiere meine mit Freizeitausgleich ab.
Also dazu steht nichts in meinem Arbeitsvertrag. Es steht aber drin dass ich nach dem Tarifvertrag bezahlt werde. Und in dem Tarifvertrag für die systemgastronomie steht folgendes:
"Arbeitsleistung, die an einem auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertag erbracht wird, ist neben dem Arbeitsentgelt mit einem Zuschlag von 100 % des Bruttostundenentgelts gemäß den Bestim- mungen des Entgelttarifvertrages zu vergüten."