Kauf von Feuerwerk vor Silvester?
In wie weit kann man dafür belangt werden wenn man als Volljähriger Feuerwerk bei einem Onlineshop aus Polen bestellt das aber Feuerwerk ist was in Deutschland sonst auch immer an Silvester verkauft wird und erlaubt ist und das GS Kennzeichen besitzt ( also kein Polenfeuerwerk kauft ) aber trotzdem die Bestellung schon lange vor Silvester ankommt ?
3 Antworten
Ich glaub der bloße Besitz einer solchen Pyrotechnik ist nicht strafbar. Ich denke auch nicht, dass du für's bestellen belangt werden kannst.
Ich komm aus Österreich und wir holen uns auch im Oktober schon die Böller aus Tschechien, weil wir keine Lust auf die Grenzkontrollen haben.
Außerdem ist vieles ausverkauft, wenn man zu lang wartet.
Ich kann dir aber keine rechtlich gültige Antwort bieten, lediglich eine Vermutung.
LG
GQNQ
ich schätze mal: gar nicht
Wenn du Volljährig bist, und nur F1/F2 einführst, wirst du nicht belangt. Strafrechtlich belangt werden kannst nur, wenn du Illegale Feuerwerkskörper ( F3/ F4/ fehlendes GS-Zeichen) oder du das ganze vor Silvester anzündest.