Katzenpension?
Auf Grund eines Kellerbrandes wurden wegen mangelndem Brandschutz unsere Wohnungen versiegelt und so musste ich meine Katzen in einer Katzenpension unterbringen .Da unsere Vermieterin nicht wirklich bereit ist den Brandschutz sicher zu stellen und sich das Alles hin zieht, habe ich nach einer neuen Wohnung gesucht.Dies hat dann auch nach fast 3 Monaten geklappt .Meine Katzen sind in der Zeit in der Pension geblieben .Aber mittlerweile ist ,obwohl ich zwischendurch immer wieder Geldbeträge gezahlt habe, eine Summe von 1500 Euro entstanden die ich nun noch begleichen muss .Da ich mit 2 Kindern in einem Gästehaus gewohnt habe ,die neue Wohnung teurer ist und der Umzug auch nicht billig war ,habe ich mit dem Besitzer der Katzenpension klären wollen ,den Betrag in Raten ab zu zahlen .Darauf lässt er sich aber nicht ein und will den Betrag komplett . Bis dahin hält er meine Katzen aber in der Pension ein. In den AGB steht nichts über ein solches Recht und ich habe gelesen das dies auch nicht zulässig ist .Selbst ein Schreiben welches ich aufsetzen wollte in welchem ich versichere ,den Betrag zu zahlen ,lehnt er ab . Kann die Polizei in diesem Fall helfen damit er meine Tiere an mich heraus gibt ?
1 Antwort
Ein paar Überstunden in der Woche und das Problem ist schnell gelöst!
Ansonsten einfach mal m BGB § 273 nachschauen.
Die Tierpension macht hier wohl von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Heißt, die Pension behält die Katze, bis du den ausstehenden Betrag bezahlt hast. Der Betrag steigt übrigens jeden Tag, denn für die "Zwangs"-Unterkunft bezahlst du natürlich auch.
Also, mehr arbeiten, mehr verdienen, schneller bezahlen.