Katzenpension?

1 Antwort

Ein paar Überstunden in der Woche und das Problem ist schnell gelöst!

Ansonsten einfach mal m BGB § 273 nachschauen.

Die Tierpension macht hier wohl von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Heißt, die Pension behält die Katze, bis du den ausstehenden Betrag bezahlt hast. Der Betrag steigt übrigens jeden Tag, denn für die "Zwangs"-Unterkunft bezahlst du natürlich auch.

Also, mehr arbeiten, mehr verdienen, schneller bezahlen.