Kann sie eine Anzeige machen? (Lehrerin)

16 Antworten

deine eltern haben nichts zu befürchten, du hast die "tat" ja begangen. ich denke auch nicht, dass deine lehrerin damit zur polizei oder staatsanwaltschaft gehen wird, das wird schulintern geregelt. in der klassenkonferenz werden maßnahmen beschlossen, die können je nach bundesland ganz unterschiedlich ausfallen. als erstes solltest du dich bei deiner lehrerin entschuldigen und zwar bevor die klassenkonferenz stattfindet und am besten in gegenwart der schulleitung.

Es ist Rufschädigung, das ja. Aber deine Eltern kriegen höchstens eine Ermahnung, dass sie dich besser erziehen sollen... und du bekommst höchstens Sozialstunden... wenn überhaupt.

Erstens mal hast Du die Beleidigung geschrieben und nicht Deine Eltern - warum sollten die dafür einstehen müssen?

Zweitens kommt man wegen einer Beleidigung nicht ins Gefängnis.

Drittens kann nur ein Gericht eine Geldstrafe verhängen - aber nur an den Täter, und das bist Du. Wenn Dich Deine Lehrerin anzeigt, kriegst Du eine Strafe, die Deinem Taschengeld angepasst ist oder Du musst einige Wochen gemeinnützige Arbeiten verrichten...

Die Klassenkonferenz wird Dir vermutlich ehrenamtliche Dienste innerhalb der Schule aufbrummen - die solltest Du bereitwilig übernehmen!

In erster Linie solltest Du die Bemerkung im Internetz löschen und Dich bei der Lehrerin mit nem Blumenstrauß entschuldigen...

Inzwischen kannst Du mal darüber nachdenken, wie man sich Erwachsenen gegenüber benimmt und wie Du Dich fühlen würdest, wenn man Dich öffentlich so runter macht...

Nö. Beziehungsweise: Kommt drauf an.

Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht erfüllt: Du hast die Äußerungen ja gegenüber Dritten, nicht der Lehrerin selbst, getätigt.

Jetzt kommt's aus meiner Sicht darauf an, was du gesagt hast: Wenn es sich nämlich als Üble Nachrede oder Verleumdung gemäß §186 StGB auslegen lässt, könntest du ein Problem haben.

Ins Gefängnis kommt dafür aber ganz sicher niemand. Deine Eltern schon gar nicht, schließlich hast du die Straftat begangen (wenn es denn eine ist) und mit 14 bist du auch schon strafmündig. "Richtig viel" bezahlen muss auch niemand wegen einer Beleidigung. Da kriegst du vielleicht Sozialstunden oder so, was weiß ich. Aber ich gehe davon aus, dass du wegen Beleidigung im Sinne von §185 StGB nicht belangt werden kannst

Also, ins Gefängnis kommst du sicherlich nicht!!! Bei einer Klassenkonferenz sind doch auch deine Eltern dabei, oder? Das wichigste ist, dass du dich bei der Lehrerin entschuldigst und offen Reue zeigst und ihr sagst, dass das eine große Dummheit war und du das nicht noch einmal machen wirst. In den meisten Fällen mildert das den Sachverhalt - ABER halte dich auch daran!