Am besten benutzt du deine Augen für einen Prozess, der in der Gemeinsprache auch "Suchen" genannt wird.
Nö. Beziehungsweise: Kommt drauf an.
Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht erfüllt: Du hast die Äußerungen ja gegenüber Dritten, nicht der Lehrerin selbst, getätigt.
Jetzt kommt's aus meiner Sicht darauf an, was du gesagt hast: Wenn es sich nämlich als Üble Nachrede oder Verleumdung gemäß §186 StGB auslegen lässt, könntest du ein Problem haben.
Ins Gefängnis kommt dafür aber ganz sicher niemand. Deine Eltern schon gar nicht, schließlich hast du die Straftat begangen (wenn es denn eine ist) und mit 14 bist du auch schon strafmündig. "Richtig viel" bezahlen muss auch niemand wegen einer Beleidigung. Da kriegst du vielleicht Sozialstunden oder so, was weiß ich. Aber ich gehe davon aus, dass du wegen Beleidigung im Sinne von §185 StGB nicht belangt werden kannst
Du pauschalisierst ziemlich stark. Kann es sein, dass du dir einen großen Teil einfach nur einbildest?
Ist das nicht per SMS? Ich erinnere mich nur dunkel...
Den Laptop nicht ans Stromnetz zu schließen, zu warten, bis der Akku fast leer ist und ihn dann erst anzuschließen, ist das Schlechteste, was du machen kannst. Jeder Akku verträgt nur eine bestimmte Anzahl an Ladezyklen und so summierst du ganz schnell Dutzende davon.
Wenn du den Akku nicht rausnehmen kannst: Stecker drinlassen.
Lass dich doch vom Friseur beraten. Der kann dir auch besser helfen als Unbekannte übers Internet.... ;)