Kann Schuldner Vollstreckungsbescheid zurückfordern?
Also Original, nach Abbezahlung?
5 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Nach Tilgung der Schuld ist der entwertete Titel im Original an den Schuldner herauszugeben. Dies kann er auch gerichtlich durchsetzen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
nicht möglich, da dir der Vollstreckungsbescheid bereits vorliegt.
du zahlst, bekommst den Titel entwertet zurück
![](https://images.gutefrage.net/media/user/rotweinfan67/1502053175351_nmmslarge__12_105_3600_3600_0fe1dac98b51d9bd1626d3c36ec05ec6.jpg?v=1502053177000)
Wenn alles Beglichen ist bekommt der Schuldner den Vollstreckungsbescheid als entwertet / erledigt zugesandt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ronox/1444749172_nmmslarge.jpg?v=1444749172000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, der Titel muss herausgegeben werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"Vollstreckungsbescheid" wohl nicht. Den Titel aber selbstverständlich.