Kann Österreich in Deutschland pfänden?
Unterhaltsvorschuss kommt nach 11 Jahren und möchte Geld. In wieviel kommt diese Behörde an Geld?
1 Antwort
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Es ist grundsätzlich ohne Probleme möglich mit (ausländischen) Titeln aus dem Ausland heraus in Deutschland zu vollstrecken oder pfänden. Bei Unterhalt ist das innerhalb von EU-Staaten nach der EG-UntVO und Paragraphen 1110 ff ZPO möglich.
Der Pfändungsfreibetrag richtet sich im Grundsatz nach nationalem Recht und bei Unterhaltspfändungen im Regelfall nach Paragraph 850 d ZPO, hierbei errechnet das Gericht selbst einen Freibetrag.
Dahingestellt sei natürlich, ob die Forderung ggf. bereits verjährt bzw. teilweise verjährt ist.