Kann Österreich in Deutschland pfänden?

1 Antwort

Es ist grundsätzlich ohne Probleme möglich mit (ausländischen) Titeln aus dem Ausland heraus in Deutschland zu vollstrecken oder pfänden. Bei Unterhalt ist das innerhalb von EU-Staaten nach der EG-UntVO und Paragraphen 1110 ff ZPO möglich.

Der Pfändungsfreibetrag richtet sich im Grundsatz nach nationalem Recht und bei Unterhaltspfändungen im Regelfall nach Paragraph 850 d ZPO, hierbei errechnet das Gericht selbst einen Freibetrag.

Dahingestellt sei natürlich, ob die Forderung ggf. bereits verjährt bzw. teilweise verjährt ist.