Kann Nachmieter von Kaufvertrag der Küche zurücktreten?
Guten Morgen,
die Nachmieter meiner Wohnung (Mievertrag wurde schon mit Vermieter unterzeichnet) haben mit mir einen Kaufvertrag über meine Einbauküche geschlossen. (Unterschrift am 11.07. und Anzahlung über 25%, Restzahlung am 31.07.) Jetzt ziehen die NM wegen Trennung doch nicht ein. Können die NM vom Kaufvertrag zurücktreten? Vertrag der Küche wurde nur mit einer Person geschlossen.
danke
Vielen Dank für eure Antworten. Es hat sich alles im positiven geklärt 👍🏼
5 Antworten
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Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zwischen Privatleuten ohnehin nicht.
Sofern kleine Rücktrittsklausel eingefügt wurde, ist der KAufvertrag nicht als verbundener Vertrag hier zu betrachten. Er bleibt unabhängig bestehen, mit allen Rechten und Pflichten. Bereits hier besteht das PRoblem, weil wir nicht wissen, ob der Käufer die Küchen nun abnimmt oder nicht und wenn zu welchem Zeitpunkt. Es wäre die Restzahlung mit Fristsetzung einzufordern, mit dem Risiko, dass er kommt zahlt und die Küche mitnimmt. Vermutlich wird dem nicht so sein sollte, besteht Verkäuferseitig zumindest das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nebst Schadenersatzforderung. Diese könnte u.a. den Abbau und die Einlagerung der Küche betreffen, auch wäre die Differenz bei einem niedrigeren Verkaufspreis einforderbar.
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Hängt davon ab wie genau der Vertrag formuliert ist. Wenn der Kauf der Küche irgendwie an den Wohnungsbezug gekoppelt ist, habt ihr Pech. Wenn der Kauf der Küche NUR an Abschluss Mietvertrag hängt, könnt ihr auf die Übernahme bestehen.
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Die müssen jetzt die Kaltmiete bezahlen, bis ein neuer NM gefunden wurde. Ich sehe das aber richtig: ich muss nicht vom Kaufvertrag zurücktreten u kann auf mein Geld am 31.7. bestehen? Küche bleibt in der Wohnung und die jetzigen NM mit denen ich den Vertrag habe, müssen sich dann ggf mit den neuen NM bezüglich der Küche einigen?
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Ein Widerrufsrecht gibt es nur dann, wenn dies explizit vertraglich vereinbart wurde. Der Kaufvertrag ist ansonsten erst einmal wirksam. Ob die Nachmietern nun einziehen oder nicht, ist egal.
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Vertrag der Küche wurde nur mit einer Person geschlossen.
Diese Person ist dann meiner Meinung nach an den Kaufvertrag gebunden.
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Ich gehe davon aus, dass der Kauf der Küche mit dem Einzug in die Wohnung gekoppelt war?
Was machen die mit ner Küche, die in ner Wohnung steht,in die sie nicht einziehen?
Du wirst auf den nächsten NM warten müssen.
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Nein, der Kauf der Küche ist nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt.
Im Vertrag steht nur drin, dass es sich um die Küche an Adresse xy handelt und das der Vertrag sofort wirksam ist. Sonst keinerlei Zusammenhang mit dem Mietvertrag