Kann mir jemand sagen, ob man für einen metalldetektor eine Genehmigung braucht um auf feldern suchen zu dürfen?

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Für den Sondengänger ist die Rechtslage in Deutschland in weiten Bereichen günstig. Jeder darf in Deutschland genehmigungsfrei einen Metalldetektor besitzen und benutzen, wenn auch mit den nachfolgend beschriebenen Einschränkungen. Schatzfunde sind sogar steuerfrei. Die Wahrscheinlichkeit, als Sondengänger rechtlichen oder sonstigen Ärger zu bekommen ist minimal, wenn man sich halbwegs vernünftig verhält.

Damit ist gemeint, dass man seinem gesunden Menschenverstand folgt, keinerlei Schäden anrichtet, seine Löcher wieder auffüllt und nicht gerade das größte archäologische Heiligtum seines Landkreises ausgräbt.

Eine Suchgenehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz - wohl DAS Dauerthema in Sondengängerkreisen - zu haben ist meist nicht erforderlich, denn die ist nur für sogenannte Bodendenkmäler notwendig. Glücklicherweise, denn sie wird oft verweigert. In Bayern übrigens pauschal, d.h. jedermann gegenüber und auch außerhalb von Bodendenkmälern und
somit ohne Rechtsgrundlage.

Wo sie anderswo in Deutschland erteilt wird, so meist nur für Flächen, auf denen man ohnehin keine bräuchte. Das hat ideologische Gründe (LDAs betrachten Geschichte als ihr eifersüchtig gehütetes Hoheitsgebiet) und führt dazu, dass solche Genehmigungen hauptsächlich psychologische Relevanz haben.

http://www.sondengaenger-deutschland.de/recht/sondengaengerrechtslage.html

Für den Metalldetektor nicht, aber wenn du ein Feld betreten willst, solltest du dir die Genehmigung vom Eigentümer einholen.

Denn

Wie würdest du es finden, wenn jeder bei dir durch den Garten stapft um etwas zu suchen ?

Beachte dann auch, wenn du etwas findest, ist es nicht unbedingt deins !


https://www.metalldetektor-kaufen.info/schatzsuche-in-deutschland/

Moin...
Für den MD an sich brauchst du keine Genehmigung jedoch solltest du dir eine vom Bauern holen dem das Feld gehört damit du dort auch suchen darfst. Dat sollte in den meisten Fällen aber kein Problem sein...
Solltest du jedoch was von hohem historischen Wert finden musst du das glaub ich melden aber da erkundige dich lieber mal... Behalten darf man das auf jeden Fall nich so einfach....

Sicher darf man damit nicht auf Privatgrundstücke gehen. Ob das nun irgendwelche Felder sind...oder was weiß ich. DU würdest es sicher auch nicht gut finden, wenn fremde Menschen Dein Eigentum betreten. Ansonsten kannst Du Dich überall bewegen wo die Allgemeinheit eben hin kann.

Du brauchst nur die Genehmigungen der jeweiligen Grundstückseigner auf denen du unterwegs bist. Also im Wald würde Förster fragen usw..Es könnte (!) hier an da Ärger geben..