Kann mir jemand helfen bei der Frage was passiert wenn ein Gartenverein keinen Vorstand mehr hat oder wird von der Stadt ein Anwalt eingesetzt?

5 Antworten

Ein Verein besteht aus Mitgliedern. Organe des Vereins ist die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitglieder wählen einen Obmann/Vorstand und können diesen auch abberufen. Im Todesfall muss bis zur nächsten Wahl ein Stellvertreter die Geschäfte weiter führen. Die Mitglieder können also eine Versammlung zur Wahl des Vorstandes einberufen.

Erstmal passiert gar nichts.

Stellt aber in dringenden Fällen ein Mitglied beim Registergericht den Antrag, dann bestellt das Gericht den Vorstand. Wer das ist, entscheidet das Gericht; es kann ein Anwalt sein, muss aber nicht. 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__29.html

Das Problem steht bei uns auch an.

Wenn ich recht erinnere, wurde bei der Versammlung gesagt, dass dann

... kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen.

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/ovorst.htm

Ob das nun ein Anwalt ist, weiß ich nicht.

ein Verein hat Mitglieder, die den Vorstand wählen. Also muss ein neuer gewählt werden. Wie, das steht in der Satzung des Vereins. Wenn keiner Vorstand sein will, dann kann es sein, dass der Verein automatisch aufgelöst wird. Dann kann man einen neuen Verein gründen. Was die Stadt damit zu tun hat, weiß ich nicht, denn eigentlich geht die das nichts an, ausser dass sie beraten und schlichten kann, aber rechtlich hat sie nichts damit zu tun

Wenn ein e.V. keinen Vorstand mehr hat, wird vom Gericht ein "Verwalter" bestellt, in der Regel ein Rechtspfleger, der nach einigen Monaten, sofern es nicht gelingt einen neuen Vorstand zu wählen, den Verein abwickelt.