Kann mir jemand helfen?
Warum verstieß der "Kriegsgerichtsbarkeitserlass" und der "Kommissarbefehl" gegen geltendes Kriegsvölkerrecht?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geschichte, Nationalsozialismus
Weil damit Kriegsverbrechen explizit erlaubt oder geduldet wurden.
Kriegsgerichtsbarkeitserlass = Verbrechen gegen Zivilisten werden nicht geahndet = sind erlaubt
Kommissarbefehl: Zivilisten können willkürlich ermordet werden, unter dem Vorwand, dass sie angeblich ein "Politkommissar" der UdSSR sind.
Beides ist nach Völkerrecht verboten.
Das Völkerrecht schützt Zivlisten im Krieg, die dürfen nicht einfach vergewaltigt, ausgeplündert, versklavt oder ermordet werden.