Kann meine Mutter mir die deutsche Staatsbürgerschaft geben, weil ich ihre Tochter bin?

7 Antworten

In deinem Alter beantragst du die Staatsbürgerschaft für dich selbst.

Sie kann die Gebühr für dich übernehmen, wenn sie so nett sein will.


Poletttt 
Beitragsersteller
 12.06.2023, 13:52

Natürlich.

sie sagte, sie würde meine Staatsbürgerschaftsgebühr bezahlen. :D

Vielen Dank c:

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ROMAX  12.06.2023, 13:59
@Poletttt

Gerne. So 100% vollständig war meine Auskunft ja nicht... Viel Erfolg!

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da du volljährig bist, musst du das schon selbst machen. Ich wüsste auch nicht, dass es dabei Probleme geben sollte.


Poletttt 
Beitragsersteller
 12.06.2023, 14:05

Hast du gut gelesen? c:

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Du kannst die deutsche Staatsangehörigkeit hier wohl nicht durch Abstammung bekommen. Ich denke du musst einen regulären Einbürgerungsantrag stellen dem wahrscheinlich statt gegeben wird/

Du kannst die Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren glaube ich selbst beantragen. Ich glaube sogar dass sie das gar nicht mehr für dich machen kann in deinem Alter.

Willst du die andere Staatsbürgerschaft denn behalten? Also doppelte Staatsbürgerschaft haben dann?

Du bist volljährig und musst Deinen eigenen Antrag stellen. Die Tatsache allein, dass Deine Mutter eingebürgert wurde, ist nicht für Dich entscheidend. Wichtiger wäre, ob Du in Deutschland geboren bist. Selbst wenn nicht, müssten 10 Jahre eigentlich ausreichen, aber es kann sein, dass die Mindesfrist für die Einbürgerung erst ab der Volljährigkeit zu laufen anfängt. Vielleicht bekommst Du hier noch kompetentere Antworten, aber ansonsten wäre die Ausländerbehörde oder gar deren Webseite die erste Anlaufadresse, um nachzufragen


Poletttt 
Beitragsersteller
 12.06.2023, 13:54

Vielen Dank Romax c:

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stufix2000  12.06.2023, 13:55
Mindesfrist für die Einbürgerung erst ab der Volljährigkeit zu laufen anfängt.

Nein, dem ist nicht so.

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ROMAX  12.06.2023, 13:58
@stufix2000

Danke. Ich wollte mich vor Jahren in England einbürgern lassen und lebte bereits zehn Jahre dort. Mein Antrag wurde daher abgelehnt, weil ich nicht die Mindestdauer als Volljähriger, sondern Abhängiger dort gelebt hatte. Ich hatte daher die Vermutung geäussert, es könne in Dtld ähnlich sein. Denn sonst hat ein Achtzehnjähriger, der mit 10 nach Dtld kam, ja bereits das Recht auf Einbürgerung, ist aber gerade mal Volljährig geworden

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