Kann meine Mutter meinen Vater aus dem gemeinsamen Haus abmelden?

3 Antworten

Die fremde Abmeldung bei eigenem Wohneigentum ist nicht so einfach möglich. Grundsätzlich kann sie den Hinweis der Meldebehörde geben, dass die Anschrift nicht mehr stimmt und die neue Anschrift angeben. Die dann zuständige Behörde kann dann vor Ort Untersichungen vornehmen, ob dies stimmt.

Im Übrigen ist die Aussage, dass Unterhaltsvorschuss nur bei zwei unterschiedlichen Meldeadressen der Elternteile möglich ist, nicht korrekt. Das Kind muss lediglich bei einem Elternteil leben (Paragraph 1 Abs. 1 UVG). Das heißt, dass der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil liegen muss. Dieser Elternteil muss sich also überwiegend um die Belange des Kindes kümmern. Nach Paragraph 1 Abs. 3 UVG besteht nur kein Anspruch, wenn die Elternteile zusammenleben. Zusammenleben heißt aber nicht melderechtliche Anschrift. Dies ist maximal ein Indiz. Der Ausschlussgrund „Zusammenleben der beiden Elternteile“ ist gegeben, wenn beide Elternteile dauernd in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben (Punkt 1.10.1 der Durchführungsrichtlinie zum UVG des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Da ein Zusammenleben deiner Aussage nach, nicht vorliegt, besteht auch kein Ausschlussgrund.

Hier gilt dann das sog. Erklärungsprinzip. Wen die Angaben plausibel erscheinen, müssen sie nicht immer gesondert nachgewiesen werden, insbesondere wenn kein Nachweis möglich ist. Im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes nach Paragraph 20 SGB X kann die Behörde selbstständig den Sachverhalt auch anderweitig ermitteln.

Meines Wissens nach geht das.

Muß die Mutter bei der Meldebehörde vorsprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Deine Mutter kann deinen Vater meines Erachtens nicht abmelden. Er kann die Anschrift vom gemeinsamen Eigentum zumindest als Nebenwohnsitz behalten. Eine Abwesenheit von bisher drei Monaten hat hier keine Aussagekraft.

Sofern er am neuen Wohnsitz noch nicht seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - dann interessiert dies das dortige Meldeamt und ggf das Finanzamt.