Kann meine Ex mit den Kontakt zu meinem Sohn verwehren?

2 Antworten

nein das darf sie nicht. hier wird es zeit das du in die gänge kommst und deine recht einforderst.

erstell eine umgangsvereinbarung mit umfang bspweise:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

schick ihr das in zweifacher kopie zur unterschrift innerhalb von 7 tagen. geht sie darauf nicht ein wirst du klagen müssen. gleiches gilt auch für gsr. mach einen termin damit sie es gemeinsam mit dir erklärt oder es muss eingeklagt werden.

hol dir zwischenzeitlich einen anwalt für familienrecht und lass dich von diesem über die nächsten schritte beraten.

gerne kannst du auch hier reinschauen: https://www.vatersein.de/forum/

Ja, du musst dich ans Familiengericht wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)