Kann mein Cousin, wenn er eine Ausbildung macht, in Deutschland bleiben?

4 Antworten

Nach solch schwerwiegenden Straftaten ist weder eine Entlassung wegen guter Führung zu erwarten noch eine Aufenthaltserlaubnis.

Häufiger Fall: Abschiebung nach Straftat
Zu den häufigsten Ausweisungsgründen gehören Straftaten. Insbesondere bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und anderen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer. Gleiches gilt bei Drogendelikten sowie Straftaten gegen das Leben. Aber selbst verhältnismäßig geringfügige Straftaten wie etwa Diebstahl, Schwarzfahren, Fahren unter Alkoholeinfluss oder sogar Ordnungswidrigkeiten können gerade in Bayern schnell zu einer Ausweisung führen, da diese dort oftmals härter geahndet werden als in anderen Bundesländern. Quelle

Wenn er nicht selbst geht, kann eine Abschiebung drohen. Seine Familie kann ihn gern begleiten.


wilees  01.09.2024, 16:20
Seine Familie kann ihn gern begleiten.

incl. FS

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Meiner Meinung nach sollte es ausgeschafft werden ohne wenn und aber. Leider sind da die Europäischen Ländern nicht ganz so genau mit dem Volkswillen. Aber wer Asyl fordert hat sich zu benehmen. Was ja dein Cousin nicht gemacht hat. Deshalb gibt es meiner Meinung nach kein Grund sich weiter im Land aufzuhalten.

mit einer Abschiebung ist zu rechnen .... wer die hiesige Rechtsordnung nicht achtet, hat hier nichts verloren

Daraus wird wohl nichts werden. In der Zukunft sehe ich irgendwelche Ausnahmen und Gnadenakte sehr viel seltener werden. Er sollte sich darauf vorbereiten, wie er in Afghanistan mit den Behörden (was man so Behörden nennt) gut auskommt