Ausbildung während Gericht?
Moin, ich wurde ein anderen Betrieb gekündigt, weil ich die Tat mit Körperverletzung begangen. Die Jugendstrafe Verfahren laufen noch.
Ich möchte ab September 2024 Ausbildung in anderen Betrieb fortsetzen oder anfangen, weiß es nicht.
und irgendwann bekomme ich dann ein Brief das ich zu Gericht kommen soll. Und wenn ich da sage ich mal Vorurteile z.B Gefängnis. Kann das Richter so machen, weil habe bessere Lebensverhältnisse mit Ausbildung, Familie Freundin.
1 Antwort
Wenn du unter 18 bist und durch die körperverletzung keine bleibende schäden bleiben oder kurzzeitige berufsunfähigkeit sollte es wenn überhaupt bei einer Geldstrafe bleiben somit solltest du die Ausbildung machen können und zum Thema Betrieb wechseln wird es schwierig da der neue Betrieb oft beim alten Betrieb nachfragt wie du bist da kommt Körperverletzung nicht gut an