Ausbildung während Gericht?

1 Antwort

Von Experte notting bestätigt

Wenn du unter 18 bist und durch die körperverletzung keine bleibende schäden bleiben oder kurzzeitige berufsunfähigkeit sollte es wenn überhaupt bei einer Geldstrafe bleiben somit solltest du die Ausbildung machen können und zum Thema Betrieb wechseln wird es schwierig da der neue Betrieb oft beim alten Betrieb nachfragt wie du bist da kommt Körperverletzung nicht gut an