Kann mein alter Arbeitgeber mich nochmals befristet einstellen?

2 Antworten

Mit Sachgrund ja, ohne Sachgrund nein.

TzBfG § 14 Abs. 2: "Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat..."

Ich gehe davon aus, wenn du dem ausdrücklich zustimmst, ja. Die Regelung soll ja vor allem zu deinem Schutz da sein, also solltest du auch derjenige sein, der freiwillig! darauf verzichten darf.

Aber bei der manchmal merkwürdigen Rechtssprechung, bin ich mir dessen trotzdem nicht zu 100% sicher.


DerCaveman  27.09.2024, 02:08

Noe. TzBfG § 22 Abs. 1: "(1) Außer in den Fällen des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."