kann man wegen einmalige Täuschungsversuch wegen online Klausur exmatrikuliert werden?

3 Antworten

Grundsätzlich ja. Täuschung kann zum Verlust des Prüfungsanspruch führen. Wurde uns sogar vor jeder Klausur explizit vorgelesen.

Ob es beim ersten Mal auch tatsächlich passiert oder ob nur die Klausur mit NB bewertet wird, wird dann wohl individuell entschieden, die Möglichkeit besteht aber.

Das kommt darauf an, wie streng die Hochschulordnung ist. Bei manchen ist das der Fall, bei anderen gilt die Prüfung nur als nicht bestanden.