Kann man von der Polizei wegen Handy am Steuer nachträglich Post bekommen oder eine Geldbuße?

3 Antworten

Natürlich können sie was machen, und der Richter glaubt zwei Polizisten immer mehr als einem Bürger.

Selbstverständlich kann da noch was kommen, aber nicht von der Polizei sondern von der Bußgeldbehörde. Nennt sich Anhörung vor Erlass eines Bußgeldbescheids.

Die Zeugenaussage zweier Polizisten ist ausreichend.

Du kannst dann den Verstoß zugeben, dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Reagierst du nicht wird auch ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den du dann Einspruch einlegen kannst.

Dann geht die Sache vor das Amtsgericht, und dort glaubt der Richter den zur Wahrheit verpflichteten Zeugen (zumal Polizeibeamte) garantiert mehr als dir als Betroffener (nicht Beschuldigter !!) der sogar lügen darf.

Also, da kann durchaus noch was kommen. Zahlen schafft Frieden


Reyem755 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 16:05

Lohnt es sich, bei sowas selbst Einspruch einzulegen? Ich meine die Polizei hat ja keine Beweise. Und gesehen hat es wahrscheinlich auch nur einer von beiden, da ja meistens nicht beim vorbeifahren beide in die gleiche Richtung schauen. Und somit kann es ja gut sein, dass sich der oder die eine die es gesehen hat, versehen hat und es vielleicht auch nur mein Portemonnaie oder sonstiges in meiner Hand war. Ich meine das wäre bei mir natürlich gelogen aber solche Fälle gab es ja sicherlich schon wirklich in denen die Polizei einen anderen Gegenstand für ein Handy gehalten hat.

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Podhanni  14.08.2024, 16:16
@Reyem755

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis, zumal wenn sie von einem Polizeibeamten kommt. Als Betroffener darfst du lügen bzw. musst dich nicht selbst belasten. Ein Zeuge hingegen ist zur Wahrheit verpflichtet.

Jetzt warte erstmal ab ob eine Anhörung zum Bußgeldbescheid kommt, darin kannst du dich ja äußern und den Vorwurf abstreiten. Das ist allerdings noch kein Einspruch.

In der Anhörung ist die Zeugenaussage als Beweismittel aufgeführt.

Dann entscheidet die Bußgeldbehörde, ob sie trotzdem einen Bußgeldbescheid erlässt oder den Vorwurf fallen lässt. Erst gegen den eigentlichen Bescheid kannst du dann Einspruch erheben.

Dann geht es vor Gericht. Und dort stehen deine Chancen wahrscheinlich sehr schlecht. Der Richter kennt die einschlägigen Ausreden und glaubt den beamteten Zeugen garantiert mehr.

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Ja das kann auf jeden Fall kommen. Geht dann wahrscheinlich an die Halteradresse, der den Verstoß entweder zugeben kann, oder angeben kann, wer der Fahrzeugführer zu diesem Zeitpunkt war.

Mit Sicherheit haben sich die Polizeibeamten eine Personenbeschreibung notiert, die dann auch passen sollte.

Das ganze kostet 100€ und 1 Punkt. Dazu kommen noch Auslagen und Gebühren in Höhe von 28,50€