Kann man trotz Vertrag haftbar gemacht werden?

4 Antworten

Solche Verträge zeigen nur, dass sie zum Zeitpunkt der Unterschrift, damit einverstanden war. Nicht mehr und nicht weniger. Sie kann also zumindest nicht behaupten, dass sie das nie wollte. Das kann man aber z.B. auch durch einen Chatverlauf beweisen.

Wichtig ist bei solchen Praktiken, dass sie währenddessen damit einverstanden sein muss. Wenn sie etwas nicht möchte, darfst du das auch nicht machen. Wenn sie aufhören will, musst du sie losbinden. Sprecht im Vorfeld über Wünsche und Grenzen. Es ist auch während des Fesselns ok zu fragen, ob sie mit etwas bestimmtem einverstanden ist.

Im schlimmsten Fall könnte sie natürlich lügen und einfach behaupten, du hättest ihre Grenzen überschritten, obwohl sie deutlich nein hat. Das kann aber auch bei normalem Geschlechtsverkehr passieren. Da steht dann aber Aussage gegen Aussage – und im Zweifel für den Angeklagten. Wenn du sicher gehst, dass sie wirklich möchte, wird es für sie so gut wie unmöglich, dich ungerechtfertigt in Schwierigkeiten zu bringen.

Ansonsten ist es zweitrangig, wo du dich strafbar machen könntest. Wenn es ihr gefällt und sie dir gegenüber nicht ausgesprochen böswillig ist, wird sie dich schließlich nicht anzeigen.

Wenn du denkst, sie könnte dich aber dennoch anzeigen, dann solltest du es aber echt lassen. Solche Praktiken basieren auf Vertrauen. Immerhin bringt auch sie dir Vertrauen entgegen, indem sie sich dir ausliefert. Sie hat am Ende auch keine Sicherheit, dass du dich an Absprachen hältst. Und du solltest dich ausreichend sicher fühlen, dass sie dich nicht hinterher anschwärzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vorliebe für Bondage/Fesseln insb. kunstvolles Shibari
Ein Problemfall der Freiheitsberaubung stellt somit auf jeden Fall der sogenannte Fetisch-Sex dar, also die Fesselspiele, die dort regelmäßig durchgeführt werden. Der aktivere Part bei diesen Spielen, also derjenige der nicht festgebunden ist, läuft daher stets Gefahr sich einer Freiheitsberaubung schuldig zu machen, wenn er die Grenzen der Einwilligung desjenigen, der fixiert ist, überschreitet oder seinen Sexualpartner nicht auf dessen geäußerten Wunsch wieder loslässt.

https://www.minilex.de/a/tatbestand-und-merkmale-der-freiheitsberaubung

es ist eine vage Absicherung. mehr nicht.

es sollte ein bestimmtes Wort ausgemacht werden, wo alles sofort beendet wird von beiden Seiten, damit Grenzen und Möglichkeiten gewahrt bleiben.

Ein solcher "Vertrag" ist sehr wahrscheinlich nicht rechtlich bindend, daher wäre das wohl möglich, aber wenn sie das selbst möchte weil sie drauf steht, warum sollte sie dich anzeigen? Ihr solltet halt zu jeder Zeit kommunizieren können und ein safeword abmachen und du musst sie natürlich los machen, sobald sie das möchte.