Kann man sich einen Führerschein finanzieren lassen ohne in der Bedarfsgemeinschaft zu sein?
Hallo,
Ich starte nächstes Jahr August in eine Ausbildung bis zum ende der Probezeit muss ich die Führerscheinklasse B erreicht haben. Momentan übe ich noch einen Saisonalen Job als Teilzeit aus. Da das Gehalt öfters nicht weit von 2k Brutto entfernt ist hat mich das Jobcenter aus der Bedarfsgemeinschaft geworfen was auch logisch ist. Das Ding ist dass ich von meinem Gehalt da ich zuhause lebe und ich der einzige bin der Arbeitet maximal 300€ behalten darf wovon ein Führerschein aus meiner Sicht nicht gerade bezahlbar ist dazu kommt das davon sowieso genug Abzüge noch runtergehen wie ein Aboticket für Bus und Bahn dass mir davon knapp 200€ bleiben. nun bin ich mir unsicher ob die Zeit reicht wenn man mit dem Führerschein Januar oder Februar anfängt da es ja heutzutage ne gute zeit dauert. gibt es eine Möglichkeit wie man ihn trotzdem früher starten kann? hat jemand da eventuelle Erfahrungen?
2 Antworten
Du wirst den Schein nicht vom Amt finanziert bekommen. Zeitlich kannst du aktuell für den Lappen ca 1 Jahr im Schnitt rechnen.
Naja nach dem Arbeitsverhältnis wird das wohl möglich sein da ich ja eine Bescheinigung habe dass ich gekündigt werde sollte der Führerschein Klasse B nach der Probezeit nicht vorhanden sein.
Euro 1.500 zuhause abzugeben finde ich doch happig, zumal die Bedarfsgemeinschaft ja auch Vater Staat Geld bekommt. Ich finde, man sollte auf deine Beduernisse bzgl. Fuehrerschein Ruecksicht nehmen, so dass du diesen finanzieren kannst.