Kann man sich das Abi freiwillig aberkennen lassen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Clemony,

es macht eigentlich keinen Sinn, sich das Abi abkennen zu lassen. Die Hochschulreife hat man auch mit nicht überall sehr guten Noten.

Die Frage ist dann, wie man mit der einen oder anderen Note in seiner Berufswahl umgeht. Vielleicht wird man kein*e Mathematiker*in, wenn man in Mathe eine schlechte Note hatte, vielleicht nie Sporter*in, wenn da die Note schlecht war.

Heute geht es darum, wo die eigenen Stärken liegen, was man daraus beruflich machen kann. Wenn eine Hochschule nur bestimmte Abi-Noten aufnimmt, dann ergibt sich sicherlich eine andere Möglichkeit, etwas beruflich zu machen oder weiterhin zu lernen.

Und je länger ein Lebensweg schon gegangen ist, umso unbedeutender werden die Noten, die man irgendwann mal erreicht hat.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Clemony 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 11:30

Es ist egal ob es Sinn macht, die Frage auf die du leider nicht eingehst ist, ob das rechtlich möglich ist

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EarthCitizen20  17.05.2022, 11:33
@Clemony

Rechtlich ist es möglich, indem Du Dein Abi-Zeugnis der Schule zurückgibst und ausdrückst, dass Du die Hochschulreife ablehnst.

Das ist eine Willenserklärung von Dir.

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Grinzz  17.05.2022, 14:10
@EarthCitizen20
Das ist eine Willenserklärung von Dir.

Das stimmt zwar, allerdings bringt eine Willenserklärung gegen den Beschluss des Abiturausschusses nicht viel 😉

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EarthCitizen20  17.05.2022, 14:21
@Grinzz

Die Willenserklärung könnte in den Unterlagen vermerkt werden - auch wenn dann das Abitur - also die Hochschulreife - formal noch immer bezeugt ist.

Man mag reif für die Hochschule sein, aber muss nicht studieren. Man braucht auch das Abitur nirgends vorzulegen. Das käme dem gleich, es nicht (mehr) zu haben.

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Grinzz  17.05.2022, 14:40
@EarthCitizen20

Wenn es dem FS nur um das "Ruhen" geht, mag das stimmen. Aber ich vermute er/sie möchte es erneut versuchen. Dies liest sich zumindest so aus dem Vorhaben es extern erneut zu versuchen.

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EarthCitizen20  17.05.2022, 14:46
@Grinzz

Dann wäre aber eher die Tendenz, die Prüfung nochmals anderweitig zu wiederholen, ggf. nochmals eine Runde weiter auch lernen. Das wäre dann mit der Schule ggf. mit dem Schulamt zu besprechen.

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Grinzz  17.05.2022, 15:12
@EarthCitizen20

Eine bestandene Abi-Prüfung kann aber grundsätzlich nicht wiederholt werden.

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EarthCitizen20  17.05.2022, 15:14
@Grinzz

Das mag so sein - doch bin ich der Auffassung, das dies möglich gemacht werden sollte. Da müsste sich eine entsprechende Lobby finden, Politiker*innen ggf. Gesetze verändern oder neu schaffen.

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Grinzz  17.05.2022, 16:39
@EarthCitizen20

Diese deine Meinung geht aber über die gestellte Frage hinaus. Der FS wollte ja wissen, ob es möglich ist, nicht ob du es gut fändest, wenn es möglich wäre 😉

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EarthCitizen20  17.05.2022, 16:40
@Grinzz

Ich habe die Freiheit, meine Meinung hier in einem Kommentar zu sagen.

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Grinzz  17.05.2022, 16:42
@EarthCitizen20

Und das verbietet dir auch niemand.

Aber so wie du das Recht hast deine Meinung zu äußern habe ich das Recht dieselbe als thematisch unpassend zu kritisieren 😜

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EarthCitizen20  27.05.2022, 19:57

Hallo Clemony,

hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

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Hallo!

Nein, das dürfte nicht gehen. Ich beziehe mich jetzt mal auf die Vorschriften in NRW, denke aber es wird in vielen anderen Ländern genauso sein.

Das "Abitur" ist nämlich nichts, das dir "gegeben" wird. Nach der bestandenen Prüfung wird hingegen vom Zentralen Abiturausschuss "zuerkannt", dass du die allgemeine Hochschulreife besitzt (vgl. § 39 II APO-GOSt NRW). Es ist also so, dass der Ausschuss anhand deiner Prüfungsleistungen feststellt, dass du reif genug für eine allgemeine Hochschule bist. Und diese Feststellung kannst du nicht mit einem "Nee, doch lieber nicht" widerrufen 😉 Diese Feststellung ergeht durch einen Beschluss des Ausschusses.

Gegen so einen Beschluss des Ausschusses könnte man Widerspruch einlegen oder letztlich sogar klagen. Allerdings dürfte es keinen Grund geben den Beschluss aufzuheben, wenn der Ausschuss keinen Fehler gemacht und das Gesetz missachtet hat. Der Beschluss (und damit die Feststellung) bleibt also bestehen.

Damit dürfte dir auch der Weg zu einem externen Abitur verwehrt bleiben. Denn hierfür ist eine Zulassungsvoraussetzung, dass dir die Hochschulreife bisher nicht zuerkannt worden ist (vgl. § 4 IV PO-Externe-A NRW).

Kurzum: Hast du das Abi einmal bestanden, bleibt es vorhanden. Es sei denn der Ausschuss hat einen Fehler gemacht...

Na ja, ein schlechtes Abi is immer noch besser als kein Abi.

Hab selber ein Abi mit 3,4, aber wen interessiert das Berufsausbildung, Studium und knapp 10 Jahren Berufserfahrung schon noch?


Clemony 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 11:31

Naja aber wieso kann man es denn nicht aberkennen lassen?

Das ist ja kein Grund. Das was du sagst ist ein Grund, wieso man es sich nicht anerkennen lassen sollte. Aber wie ist das rechtlich?

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Nein, weil ab dem 2. Job fragt niemand mehr nach der Abinote.


Clemony 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 11:29

Naja aber wieso kann man es denn nicht aberkennen lassen?

Das ist ja kein Grund. Das was du sagst ist ein Grund, wieso man es sich nicht anerkennen lassen sollte. Aber wie ist das rechtlich?

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