Kann man seinen 2. Namen entfernen lasse?
Ich habe einen Vorname, einen 2ten Vorname und einen Nachname und ich hasse es einen 2ten Vornamen zu haben. Erstens gefällt er mir nicht und zweitens weiß ich auch nie ob ich, wenn ich etwas ausfüllen muss, meinen 2ten Vorname dazu schreiben muss. Aber es geht mir mehr darum dass mir der Name nicht gefällt. Könnte ich ihn entfernen lassen denn ich habe gehört das geht nur bei Einzelfällen und man muss eine gute Begründung haben und ich weiß jetzt auch nicht ob das so eine gute Begründung wäre.
5 Antworten
Habe einen Doppelnamen und einen Zweit-Namen, würde ich jedes Mal alles ausschreiben müssen, oh je 😄
Auf den Punkt gebracht: den Zweitnamen muss man beim unterschreiben nicht ausführen.
Ich würde dir raten, selbst wenn er dir nicht gefällt und er dich psychisch nicht beeinträchtigt, dir die Zeit, Nerven und das Geld zu sparen... 🍀
Wollte mit 18 den Mutternamen meiner Mutter annehmen, und ich hatte/habe meine Gründe... nicht nur, weil mir mein Nachname nicht gefällt. Es ist schier unmöglich 😔
Ja kannst du mit 18 Jahren.. muss aber alles neu gemacht werden, Ausweis, urkunden, Reisepass etc.
Zuerst merke ich an, dass ich mir nicht sicher bin ob das Überall in Deutschland gilt, aber laut dem § 3 Abs. 1 NamÄndG: Eine Streichung eines der Vornamen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Denn grundsätzlich gilt das Namensrecht in Deutschland, was nicht ohne Grund geändert werden kann und die Kosten für die Streichung eines Vornamens können zwischen 25 - 500 Euro betragen, je nach Aufwand. Nachnamen sind sogar noch teurer. (Angemerkt zu den Kosten gab es mehrere angaben, weswegen ich mir nicht sicher bin was genau gültig ist.)
Hier übrigens eine Liste für Gründe einer Änderung bzw. Streichung eines Vornamen.
- Exotischer Vorname bei Einbürgerung
- Verwechslungsgefahr
- Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
- Das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
- Problematische Schreibweise oder Aussprache
- Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
- Geschlechtsumwandlung
- In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.
Ja, aber est kostet ziemlich viel. Wenn die länge deines gesamtnames für dich hinderlich ist, dann kann er wahrscheinlich entfernt werden
Ich lasse mein einfsch überall weg als ob er nicht da wär