Kann man schuhe umtasuchen die nicht vom gleichen händler sind?

4 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ist nicht legal. Ist am Ende wie Refund und das ist Betrug, also kriminell.

1.) Ist das ein strafbarer Betrug § 263 StGB.

2.) Kein Laden im Einzelhandel ist verpflichtet einen Artikel zurück zu nehmen, der mangelfrei ist. Sämtliche Rückgabe im Einzelhandel basiert nur auf Kulanz. Der Händler darf aber genauso darauf bestehen, dass er die Schuhe nicht zurück nimmt.

Unabhängig davon, dass es nicht legal ist, wird es auffallen.

Es gibt ausreichend Merkmale die beim Umtausch bzw. Rückgabe verglichen werden.