Kann man nach dem Au-Pair bei seiner Gastfamilie bleiben?

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Hier https://pro-fsj.de/de/informationen-f%C3%BCr-drittstaatenangeh%C3%B6rige findest du die Antworten auf deine Fragen.

So wie du es dir vorstellst, geht es nicht. Du musst nach Ablauf deines Au Pair Visums in dein Land zurueck und von dort ein anderes Visum beantragen. Dafuer musst du u.a. den Arbeitsvertrag einer deutschen Freiwilligenorganisation vorlegen samt Verdienstbescheinigung. Ausserdem musst du nachweisen, dass du fuer die Zeit genuegend Geld und eine Unterkunft zur Verfuegung hast. Bei deiner derzeitigen Gastfamilie darfst du dann nicht mehr zusaetzlich arbeiten, weil es sich um ein anderes Visum handelt. Es wird gefragt werden, was du dort an Miete bezahlen musst. "Umsonst" wird dir niemadn abnehmen.

Ich bezweifle, dass du ein neues / anderes Visum fuer dieselbe deutsche Meldeadresse bekommst. Da werden sicher Unstimmigkeiten unterstellt, die ja auch nicht von der Hand zu weisen sind, wenn du schreibst, dass die Familie dann kein neues Au Pair einstellen will.