Kann man Montag bis Freitag Urlaub nehmen und Samstag nicht?

4 Antworten

Wenn arbeitsvertraglich ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen vereinbart wurde, sind die Samstage mit eingeschlossen. Bei einer regelmaessigen Arbeitswoche mit weniger als 6 Arbeitstagen waere der Urlaubsanspruch auf Arbeitstage umzurechnen. Dabei kaemen dann bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage raus.

Wie auch immer man es rechnet, es muessen immer 4 Wochen dabei herauskommen. Bei 24 Werktagen wird auch der Samstag mitgerechnet, nach der Umrechnung auf 20 Arbeitstage hingegen nicht.


axoni 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 17:52

Also fallen die 4 Tage generell weg? Wenn ich z.b. 20x im Jahr jeden Montag Urlaub nehme in welcher Woche sind dann die Samstage? oder muß ich dann noch 4 Urlaubssamtage angeben?

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DerCAM  23.11.2013, 00:50
@axoni

Darum sollte der in Werktagen ausgedrueckte Urlaubsanspruch eben in Arbeitstage umgerechnet werden. Wenn aus den 24 Werktagen 20 Arbeitstage werden, stellt sich die Frage mit dem Samstag naemlich gar nicht erst. Es zaehlt allein der Montag als Urlaubstag.

Rechnet man aber nicht um, zaehlen alle Werktage als Urlaub, die zwischen dem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub und dem ersten danach liegen. Dies wuerde in deinem Beispiel bedeuten, dass fuer jeden einzelnen Montag auch noch der Samstag als Urlaubstag gerechnet werden muesste (also fuer jeden Montag zaehlen 2 Urlaubstage). Nimmt der Arbeitnehmer aber den einen Urlaubstag nicht am Montag sondern beispielsweise am Dienstag, zaehlt nur der Dienstag als Urlaubstag weil dies dann der einzige Tag zwischen dem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub und dem ersten danach ist. Beides waere aber nicht im Sinne des Bundesurlaubsgesetz weil sich der Mindestanspruch von 4 Wochen im ersten Fall im Ergebnis verkuerzen und im zweiten verlaengern wuerde. Darum eben umrechnen in Arbeitstage und der Jahresanspruch betraegt dann eben 20 Arbeitstage.

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Du verrennst Dich da bei Deiner Urlaubsbe-/abrechnung.

§ 7 Bundesurlaubsgesetz

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Es werden da keine Urlaubstage verschenkt.

Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (Mo-Sa) das entspricht bei einer 5-Tage-Woche (Mo-Fr) 20 Arbeitstage sind ebenfalls 4 Wochen.

Da gibt es keine Diskrepanzen.

Steht im Arbeitsvertrag nur die Anzahl der Wochenstunden und nichts über dieAnzahl der Arbeitstage?

Was steht denn genau bei den Urlaubstagen?


axoni 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 17:49

Unter Punkt Arbeitszeit steht nur: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35h.

Bei Urlaub steht: Der Jahresurlaub beträgt 24 Werktage

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axoni 
Beitragsersteller
 13.03.2016, 04:25
@axoni

Werktage sind Monatg bis Samstag. Bei uns steht zum Glück 30 Arbeitstage ;)

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Frag doch mal dein chef müsste normalerweiße gehen