Kann man Montag bis Freitag Urlaub nehmen und Samstag nicht?
Hallo, ich habe einen 35h Wöchentlichen Arbeitsvertrag mit 24 Werktagen Urlaub. Werktage sind ja Mo-Sa, also wenn ich 1 komplette Woche frei haben will muß ich 6 Tage Urlaub nehmen. Nun ist es so das aber am Samstag nie bei uns gearbeitet wird, darf ich dann einfach nur 5 Tage Urlaub von Mo-Fr nehmen? Viele Kollegen machen immer Mo-Sa und verschenken ja dann 4 Tage Urlaub im Jahr. Das Risiko wäre dann das mit der AG Samstag doch noch irgendwo hinschickt könnte was aber nicht passieren wird.
4 Antworten
Wenn arbeitsvertraglich ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen vereinbart wurde, sind die Samstage mit eingeschlossen. Bei einer regelmaessigen Arbeitswoche mit weniger als 6 Arbeitstagen waere der Urlaubsanspruch auf Arbeitstage umzurechnen. Dabei kaemen dann bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage raus.
Wie auch immer man es rechnet, es muessen immer 4 Wochen dabei herauskommen. Bei 24 Werktagen wird auch der Samstag mitgerechnet, nach der Umrechnung auf 20 Arbeitstage hingegen nicht.
Darum sollte der in Werktagen ausgedrueckte Urlaubsanspruch eben in Arbeitstage umgerechnet werden. Wenn aus den 24 Werktagen 20 Arbeitstage werden, stellt sich die Frage mit dem Samstag naemlich gar nicht erst. Es zaehlt allein der Montag als Urlaubstag.
Rechnet man aber nicht um, zaehlen alle Werktage als Urlaub, die zwischen dem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub und dem ersten danach liegen. Dies wuerde in deinem Beispiel bedeuten, dass fuer jeden einzelnen Montag auch noch der Samstag als Urlaubstag gerechnet werden muesste (also fuer jeden Montag zaehlen 2 Urlaubstage). Nimmt der Arbeitnehmer aber den einen Urlaubstag nicht am Montag sondern beispielsweise am Dienstag, zaehlt nur der Dienstag als Urlaubstag weil dies dann der einzige Tag zwischen dem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub und dem ersten danach ist. Beides waere aber nicht im Sinne des Bundesurlaubsgesetz weil sich der Mindestanspruch von 4 Wochen im ersten Fall im Ergebnis verkuerzen und im zweiten verlaengern wuerde. Darum eben umrechnen in Arbeitstage und der Jahresanspruch betraegt dann eben 20 Arbeitstage.
Du verrennst Dich da bei Deiner Urlaubsbe-/abrechnung.
§ 7 Bundesurlaubsgesetz
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Es werden da keine Urlaubstage verschenkt.
Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (Mo-Sa) das entspricht bei einer 5-Tage-Woche (Mo-Fr) 20 Arbeitstage sind ebenfalls 4 Wochen.
Da gibt es keine Diskrepanzen.
Steht im Arbeitsvertrag nur die Anzahl der Wochenstunden und nichts über dieAnzahl der Arbeitstage?
Was steht denn genau bei den Urlaubstagen?
Unter Punkt Arbeitszeit steht nur: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35h.
Bei Urlaub steht: Der Jahresurlaub beträgt 24 Werktage
Frag doch mal dein chef müsste normalerweiße gehen
Also fallen die 4 Tage generell weg? Wenn ich z.b. 20x im Jahr jeden Montag Urlaub nehme in welcher Woche sind dann die Samstage? oder muß ich dann noch 4 Urlaubssamtage angeben?