Kann man mit Ra 5 A springen reiten?
Hallo, ich habe vorletztes Jahr das kleine Reitabzeichen gemacht. Und dieses Jahr würde ich gerne das große machen. Ich habe vor dieses Jahr noxh 1-2 E Springen zu gehen, und dann würde ich mal ein A Stil Springen wagen. Des Ding isch halt des: meine Freundin meinte dass man im E mindestens eine 7,5 haben muss um ein A zu gehen. Und dass muss man dan bei der FN beantragen...
Meine Frage dazu: Stimmt dass was sie gesagt hat?
Danke im Voraus
2 Antworten
Nein, mit deinem Reitabzeichen und der daraus resultierenden Leistungsklasse (du bist LK6) darfst du im Normalfall E und A Springen gehen unabhängig von vorherigen Erfolgen oder Wertnoten :-)
Was deine Freundin vielleicht meint, ist dass du das RA4 (wenn du es jetzt machen möchtest und bestehst) erst beantragen kannst, wenn du in einer A Dressur und/oder einem A Springen mindestens eine 6,0 hattest. Da musst du dann nach der Prüfung zur Meldestelle gehen, dir die Ergebnisse ausdrucken und unterschreiben lassen. Das geht leider nicht nachträglich, sondern du müsstest extra noch eine reiten.
Diese Regelung gilt aber ab 2018 nicht mehr, deshalb ist sie hinfällig :-)
Nein Du musst schauen wie das Springen ausgeschrieben ist. Mit RA5 hast du Lk 6. A Springen sind meistens von Lk4-Lk6 ausgeschrieben. Du musst keine bestimmte Note haben um A reiten zu dürfen. Mit dem RA5 darfst du sogar in die meisten A** Springen reiten. :)