Ich schreibe morgen eine Klausur und verstehe eine Sache nicht, und ich bin mir ziemlich sicher unsere Lehrerin wird genau das abfragen.
Unsere Lehrerin meinte zu uns, dass z.B. das Ausleihen von Mehl der Nachbarin KEIN Leihvertrag ist, sondern ein Sachdarlehensvertrag, da nur ein gleichwertiger Gegenstand zurückgegeben wird und nicht genau der selbe.
Soweit so gut. Im §607 BGB steht aber folgendes:
Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
In dem Fall, dass die Nachbarin sich Mehl leiht und gleichwertiges Mehl zurückbekommt, zahlt sie kein Darlehensentgelt. Ist das also kein Sachdarlehensvertrag? Was ist es dann für ein Vertrag?
Oder kann man beim Sachdarlehensvertrag vereinbaren, dass es Unentgeltlich ist? Wenn ja, wo steht das im BGB? Ich muss nämlich alles mit dem BGB erklären, was ich schreibe.