kann man mit 17 jahren bei den herren Fußball spielen?

3 Antworten

Es gibt immer Sonderregelungen. Die sicherste Antwort erhältst du aber von deinem Verband selbst. Der DFB ist in viele Verbände gegliedert. Zum Beispiel der FVM (Fußball-Verband-Mittelrhein). Diese kannst du telefonisch oder per Mail kontaktieren und solltest eine Auskunft bekommen. Mich wundert es allerdings etwas, dass sich bei dem Verein der dich gerne nehmen würde keiner damit auskennt oder wenigstens diesbezüglich schlau machen kann. Das sollte eigentlich kein Problem darstellen.

Ja das geht, wenn du gut genug bist.

Es gibt gewisse Altersgrenzen, aber das sind nur Richtlinien. In die A Mannschaft kann jeder rekrutiert werden. Frage deinen Trainer.


paaaaddddyyyy 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 23:07

Habe ja schon gefragt. Die wollen mich ja haben aber es geht ja ums alter.. Deswegen ja die Frage ob man einen sonderantrag wegen unter Besetzung stellen kann Oder so?

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Eigentlich sollte der Verein, der dich spielen lassen möchte, sich darum kümmern und dir Auskunft geben. Dazu muss man einfach in der Jugendordnung des jeweiligen Verbands nachlesen. Ich zitiere dir mal, wie es in Hessen ist (und ich denke, in anderen Verbänden ist es nicht wesentlich anders):

"Einsatz von A-Junioren in Seniorenmannschaften

  1. Ein A-Junior, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf in Seniorenmannschaften spielen.

  2. Einem A-Junior, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag die zusätzliche Spielberechtigung für Seniorenmannschaften erteilt werden, wenn er

a) dem älteren A-Juniorenjahrgang oder

b) dem jüngeren A-Juniorenjahrgang angehört und innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eingang des Antrages bei der HFV-Pass-Stelle in einer DFB-Nationalmannschaft oder HFVVerbandsauswahlmannschaft in

  • in Vergleichswettspielen mit anderen Landesverbänden oder
  • Spielen bei den süddeutschen Meisterschaften oder
  • Spielen beim DFB-Länderpokal

eingesetzt worden ist. Hierzu zählen nicht Testspiele gegen Vereinsmannschaften. Voraussetzungen für die zusätzliche Spielberechtigung sind:

a) Schriftlicher Antrag des Vereins auf dem vorgeschriebenen, vollständig ausgefüllten Formular und Vorlage des Spielerpasses,

b) Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und der Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes."