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Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Mehr dazu hier: http://www.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs-1.html