Kann man mich in der Pflege wegen nicht impfen kündigen?
Hallo ich habe mal eben eine ganz schnelle Frage und zwar arbeite ich in der Pflege und jetzt war die Assitenzärtztin von dem Betriebsarzt da und hat uns allen Blut abgenommen um auf HIV und Hepatitis und seinen Titer zu bestimmen so jetzt laut der Ärztin wäre mein Titer unter 100 sprich komplette neue Impfung nur ich möchte mich nicht impfen lassen ! Weil in der Pflege selber das Risiko gerade nicht hoch ist mit Hepatitis wie zum Vergleich im Krankenhaus und ich habe irgendwo mal im inet gelesen das das kein Kündigungsgrund ist und meine Anwältin meinte das auch außer es würde im Arbeitsvertrag festgehalten aber dem ist nicht so muss ich jetzt trotzdem wenn ich ablehne um meinen Job Angst haben ? Ich wäre echt über eine Antwort echt dankbar oder jemand mal die selbe Erfahrung gemacht ? Lieben Gruß
6 Antworten
Diese Seite sollte Dir weiterhelfen.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Infektionsschutzrecht/hepatitis.php
Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass das bei uns damals Pflicht war, aber diese ist offensichtlich nicht gesetzlich festgelegt worden.
Ich würde Dir dazu raten, einfach mal Deinen Arbeitgeber darauf anzusprechen, ob das wirklich ein Muss ist oder nicht. Mehr als "ja" oder "nein" kann der nicht sagen. Die Frage alleine ist ganz sicher kein Kündigungsgrund.
Ob ich es allerdings gut finde, dass man sich nicht impfen lässt … das bleibt meine Ansicht!
Alles Gute
Es geht um Infektionsschutz und ja sie dürfen das.
Ich habe jetzt auch nicht genauer nachgeschaut.
Aber der gesunde Menschenverstand sollte dir doch eigentlich sagen, dass man doch gerade in der Pflege geimpft sein muss.
Nicht nur weil du das bekommen kannst, du gibst es auch an immunschwache alte Menschen weiter.
Ich will doch sehr hoffen, dass du in diesem Fall eine Kündigung erhältst.
11 Impfungen, die für Pflegekräfte ein Muss sind
Klinik kann sich schuldig machenAndererseits erlange der Immunschutz der Mitarbeiter aber „insbesondere aus haftungsrechtlicher Sicht“ durch das Präventionsgesetz an Bedeutung: Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, aus den gewonnenen Erkenntnissen nach Abfrage des Impfstatus Konsequenzen zu ziehen. Tut er dies nicht und ein Patient steckt sich an, könne die Klinikleitung sich zumindest „rein theoretisch“ schuldig machen, warnt die DKG. Zu beachten sei ferner, dass bei Bereichen mit besonders hohen Infektionsrisiken, etwa auf der Neonatologie, Personen, die nicht über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, bereits als „Ansteckungsverdächtige“ angesehen werden können.
https://www.pflegen-online.de/11-impfungen-die-fuer-pflegekraefte-ein-muss-sind
Du willst dich nicht gegen Hepatitis impfen lassen ? Das versteh ich nicht 😄 also ich muss das beruflich auch machen und mache das natürlich ! Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist das reicht mir schon 😄