Kann man jemanden mit einer psychischen Krankheit enterben?

1 Antwort

Für das Enterben braucht der Erblasser keinen Grund, er kann ver- und enterben wie er will. Zu beachten ist natürlich, das ein enterbtes Kind einen Pflichtteilanspruch hat.

Der Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich, das heißt wemm der Pflichtteilsberechtigte schwere Straftaten begangen hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html

Woher ich das weiß:Recherche