Kann man in eine ELCO-Klöckner-Anlage einen Brenner von anderen Herstellern einbauen?
Hallo Experten,
Kann man in eine ELCO-Klöckner-Anlage (bei der es für den Brenner angeblich keine Ersatzteile mehr gibt) einen Brenner von anderen Herstellern, z.B. Weishaupt o.ä., einbauen?
Bekannte von mir hatten mal ähnliches bei einer Viessmann-Anlage gemacht: Weishaupt eingebaut.
Gruß, MausiKA
3 Antworten
Das kann man, wenn es entsprechende Adapter für die Brennertüre gibt und der alternative Brenner für den Brennraum geeignet ist.
da solltesten deinen Heizungsbetrieb fragen ob er an die Teile für einen eventuellen Umbau kommt. Der Brenner ist nicht alleine das Problem vorausgesetzt Brennerraum im Ofen hat richtige Länge. Dazu müssen auch Sensoren ect vom Ofen passen.
Würde zu einem komplett neuen Ofen raten denn wenn es für deinen Ofen keinen Orginalbrenner mehr gibt wird er so alt sein dass er sehr schlechten Wirkungsgrad hat und jeden moment auseinander fallen könnte. Da ist schon einiges durchgerostet z.B. Brennkammer usw
Hallo,
Technisch sicherlich möglich.
Allerdings geht damit die Betriebserlaubnis des vorhandenen Gerätes verloren; was böses Folgen haben kann.
v.G.
Nun ist mir seit meinem Studium bekannt, dass die Kessel, welche auf baurechtlicher Grundlage aufzustellen sind, erst nach Prüfung der Typengenehmigung (z. B. siehe Typenschild) eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Veränderungen am Typ und
Funktionsweise des Kessels können zur Versagung der Betriebserlaubnis führen.
Es wird nichts am Kessel selbst verändert, sondern an einem Zubehörteil. Kessel die ein Typenschild besitzen und im Handel käuflich sind, haben ab Werk eine Betriebserlaubnis.
Außerdem, was sagt das Wort "Können" bzw "kann" genau aus?
Irgendeine Behauptung ist selbst in Sachen Justiz noch kein Beweis.
"...haben ab Werk eine Betriebserlaubnis"
Ja, aber nur mit dem jeweils installierten, geprüften Original-Brenner.
Wer den unbedingt Tauschen möchte, dem rate ich daher ab.
das begründe bitte mal genauer. Betriebserlaubnis?
Jede Sache die die grundlegenden technischen Bedingungen einhält, darf betrieben werden. Mit anderen Worten, ein technisch zugelassener Brenner darf an jeder Anlage betrieben werden, die solcherlei Betrieb ermöglicht.
Deine "Betriebserlaubnis" bezieht sich auf was, Brenner oder gesamte Anlage? Und wer will eine Betriebserlaubnis verweigern und mit welchen Fakten?