Kann man in 2 Pässen 2 unterschiedliche Nachnamen haben?

3 Antworten

Meine Frau ist Italienerin. Wir haben nach deutschem Recht geheiratet. Nach italienischem Recht hängt die Frau den Namen des Mannes hinten dran, sie hat dann also einen Doppelnamen. Ausnahmen gibt es nicht. Da diese Form auch nach deutschem Recht möglich ist und wir keine Schwierigkeiten haben wollten, entschieden wir uns für diese Variante.
Die Kinder erhalten den Nachnamen des Mannes. In Deutschland wird meine Frau bei allen Behörden mit dem Doppelnamen geführt, bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit stünde der dann auch im deutschen Pass.

Jetzt kommt aber der Hammer: Seit etwa 1995 gibt es eine "Neubewertung des Rechts" (also keine Gesetzesänderung), die in etwa so lautet: "Der Name des Ehemannes wird jedoch kein integraler Bestandteil des Namens der Ehefrau." Hä??? Genau, da steht dann im Pass nicht der Doppelname sondern sowas wie "verheiratet mit". Total bescheuert.
Unter der Hand habe ich von verschiedenen Stellen erfahren, dass diese "Neubewertung des Rechts" nötig wurde, weil die EDV der Behörden keine Doppelnamen verträgt.

Sowas wie hier, dass die Frau einfach den Namen des Mannes annimmt oder umgekehrt, gibt es in Italien nicht. Die Familiengesetzgebung ist dort noch ein wenig veraltet.

Das hängt davon ab, wo die Ehe geschlossen wurde. Und wenn nicht im Heimatland des Mannes, gibt es keinen Automatismus, dass sie seinen Nachnamen annehmen "muss".

Nein, und sie kann auch nur einmal heiraten. Wenn sie im Ausland geheiratet hat, ist sie verheiratet. Ggf. muß sie die Ehe hier anerkennen lassen, aber eine zweite Heirat geht nicht. Sie behält also den Namen, den sie bei der Eheschließung angenommen hat.